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Hat sich nicht immer im Griff: Carl Hirschmann.

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Barbarella Monty Python

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Freitag, 15. Oktober 2010 / 16:15:17

Carl Hirschmann muss versprechen Ex-Freundin nicht zu verprügeln

Zürich - Der Zürcher Jetsetter Carl Hirschmann muss auf Geheiss des Zürcher Bezirksgerichts versprechen, seine Ex-Freundin nicht zu schlagen. Hirschmann kündigte an, er werde gegen die am Freitag eröffnete Verfügung beim Obergericht rekurrieren.

Hirschmann muss gegenüber dem Gericht schriftlich das Versprechen abgeben, er werde seine Drohung, die junge Frau zusammenzuschlagen, nicht wahrmachen. Er muss dafür eine Kaution von 500'000 Franken hinterlegen. Weigert er sich, kann er für bis zu zwei Monate in Sicherheitshaft genommen werden.

Bricht der Millionenerbe sein Versprechen innert zwei Jahren, so fliesst das Geld in die Staatskasse. Hält er es ein, bekommt er die Summe zurück. Eine Friedensbürgschaft ist eine vorsorgliche Massnahme, die ein Delikt verhüten soll, wie die Einzelrichterin erklärte.

Gewaltdrohung ernst zu nehmen

Hirschmann hatte bestritten, der Frau mit Gewalt gedroht zu haben. Glaubhafte Aussagen einer Freundin der Antragstellerin, Hirschmanns früheres Verhalten gegenüber der Frau, Aussagen weiterer Personen und eine E-Mail an die Ex-Freundin weisen laut Richterin aber auf das Gegenteil hin.

Es bestehe die Gefahr, der 30-Jährige könnte seine Ex-Freundin tatsächlich zusammenschlagen, sollte er mit ihr zusammentreffen. Und dies sei gut möglich, verkehrten doch beide in den gleichen gesellschaftlichen Kreisen.

Weitere Anträge erfolglos

Den Antrag der Frau, Hirschmann müsse versprechen, er werde keine intimen Fotos und Filme von ihr veröffentlichen, Dritten zeigen oder ins Internet stellen, wies das Gericht als «wenig konkret» und «nicht vollkommen überzeugend» ab. Ohnehin seien sämtliche Datenträger Hirschmanns beschlagnahmt und die Bilder der Antragstellerin gelöscht worden.

Auf den dritten Antrag trat das Gericht nicht ein. Dabei ging es um die angebliche Drohung Hirschmanns, er werde der Frau nahestehende Personen, namentlich ihren Stiefvater, anschwärzen. Die hier allenfalls betroffenen Drittpersonen hatten selbst keinen Antrag gestellt.

Bei der Eröffnung der Verfügung waren weder Hirschmann noch seine Ex-Freundin anwesend. Die Verfügung wird nun schriftlich begründet den Parteien zugestellt. Sobald er sie erhält, hat Hirschmann zehn Tage Zeit, sein Versprechen abzugeben und die Kaution zu hinterlegen.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=460390

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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