Die Verzögerung ergab sich daraus, dass die Richter über einen gegen sie gerichteten Befangenheitsantrag der Verteidigung zu beraten hatten. Nun müssen andere Richter des Landgerichts über den Befangenheitsantrag von Kachelmanns Verteidigung entscheiden.
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling ordnete an, dass das Verfahren gleichwohl am kommenden Montag mit der Anhörung des mutmasslichen Opfers fortgesetzt werde. Seidling begründete dies mit der Terminnot eines der bestellten Sachverständigen.
Am Mittwochmorgen hatte die Kammer zunächst eine Petition der Verteidigung abgelehnt, den Gutachter Bernd Brinkmann doch noch zuzulassen. Der von den Anwälten Kachelmanns beauftragte Gutachter war vom Verfahren wegen mangelnder Objektivität ausgeschlossen worden.
Belehrung ausgelassen
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock begründete den Befangenheitsantrag damit, dass das Gericht die Radiojournalistin nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt habe. Mit dessen Inanspruchnahme könne sie aber vermeiden, sich durch neue Falschaussagen strafbar zu machen.
Birkenstock bezog sich mit dieser Argumentation darauf, dass die Frau bei früheren Angaben zur Vor- und Randgeschichte der angeblichen Vergewaltigung nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte. Dies war einer der Gründe, warum das Oberlandesgericht Karlsruhe den Schweizer Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen hatte.
Brief selbst geschrieben
Die Nebenklägerin hatte bei Vernehmungen einräumen müssen, dass sie einen angeblichen anonymen Brief mit dem Hinweis auf Kachelmanns Untreue selbst geschrieben hatte.
Kachelmann muss nun laut Birkenstock befürchten, dass die Richter wegen der fehlenden Belehrung befangen sind: Trotz der nachweislichen früheren Lügen gingen sie anscheinend davon aus, dass das mutmassliche Opfer die Wahrheit sage und nach ihrer Ansicht eine Strafverfolgung der Frau deshalb «völlig ausgeschlossen» sei.