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Der 43-jährige Schweizer, der vor zwei Jahren in Märstetten TG ein Callgirl erstochen hat, wird lebenslänglich verwahrt.

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Donnerstag, 7. Oktober 2010 / 14:28:52

«Sex-Sadist» von Märstetten wird lebenslänglich verwahrt

Weinfelden TG - Der 43-jährige Schweizer, der vor zwei Jahren in Märstetten TG ein Callgirl erstochen hat, wird lebensänglich verwahrt. Zum ersten Mal seit Annahme der Verwahrungs-Initiative hat am Donnerstag in Weinfelden ein Schweizer Gericht eine solche Massnahme angeordnet.

Das Bezirksgericht Weinfelden hat den Mann nach einem Indizienprozess der vorsätzlichen Tötung und sexuellen Nötigung schuldig gesprochen. Der wegen mehreren Vergewaltigungen Vorbestrafte muss eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren verbüssen.

Anschliessend beginnt die lebenslange Sicherheitsverwahrung, welche das fünfköpfige Gericht einstimmig angeordnet hat. «Der Angeklagte hat eine Frau brutal getötet und ihre Leiche wie eine Ware entsorgt», sagte der Präsident des Bezirksgerichts Weinfelden.

Mindestens fünf weitere Frauen habe der Sadist in den letzten 21 Jahren vergewaltigt, brutal misshandelt und erniedrigt.

«Das darf nicht mehr passieren», sagte der Präsident. Die lebenslängliche Verwahrung des 43-Jährigen sei nötig, um die Öffentlichkeit vor dem psychisch gestörten und hochgradig gefährlichen Sexualstraftäter zu schützen. Der Mann sei nicht theapierbar. Er zeige weder Einsicht noch Reue.

«Das einzig Richtige»

Anita Chaaban, Initiantin der Verwahrungs-Initiative, welche 2004 vom Schweizer Volk angenommen wurde, war bei der Urteilseröffnung dabei. Die lebenslängliche Verwahrung für diesen extrem gefährlichen Sexualstraftäter sei das einzig Richtige. «Endlich zeigt jemand den Mut, die Öffentlichkeit wirkungsvoll vor einem stark rückfallgefährdeten Täter zu schützen», sagte Chaaban.

Der Verteidiger will das schriftliche Urteil abwarten, bevor er über eine Berufung entscheidet.

DNA-Spuren auf dem Penis

Laut dem Gericht gibt es keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Die Beweise seien eindeutig. Nach der Verhaftung am Tag nach der Tat fand die Polizei DNA-Spuren am Penis des Angeklagten. In seiner Wohnung und auf seinem Töffli fand die Polizei Blut des getöteten thailändischen Callgirls.

Der Angeklagte will mit der Tat nichts zu tun haben. Er sei in der Tatnacht auf einer Beizentour gewesen. Die «ominösen» Spuren in seiner Wohnung habe die Polizei gelegt. Das Handy, mit dem das Callgirl gebucht worden war, habe er in einem Restaurant verloren.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=459100

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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