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Die Verteidigung stellte die Zulässigkeit des Gerichtspräsidenten in Frage.

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Dienstag, 5. Oktober 2010 / 21:15:06

Mammut-Prozess gegen Ex-Kader von Kantonalbank

Genf - Der Prozess zum Debakel der Genfer Kantonalbank (BCGE) ist am Dienstag mit einem Tag Verspätung eröffnet worden. Vier der fünf Angeklagten verlangten eine sofortige Aufschiebung des Prozesses. Das Strafgericht wies den Antrag jedoch ab.

Beim Mammut-Prozess, der bis am 26. November dauern soll, stehen drei Ex-Kader der Genfer Kantonalbank sowie zwei Revisoren vor dem Genfer Strafgericht. Sie sollen laut Anklage für Milliardenverluste verantwortlich sein.

Die Verzögerung des Prozesses um einen Tag hatte sich durch Probleme bei der Zusammenstellung des Geschworenengerichtes ergeben. Eine ungewöhnlich hohe Zahl möglicher Geschworener musste am Montag wegen Befangenheit abgewiesen werden - zudem waren nicht alle Aufgebotenen vor Gericht erschienen. Am Dienstag war das Problem gelöst.

Unmittelbar nach Prozessbeginn am Dienstag verlangte die Verteidigung von vier Angeklagten, dass der Prozess aufgeschoben werde. Das Bundesgericht müsse zuerst darüber entscheiden, ob Strafgerichtspräsident Jacques Delieutraz in dem Fall überhaupt als Gerichtspräsident zulässig sei, lautete das Argument.

Zweifel am Strafgerichtspräsidenten

Falls das Bundesgericht nämlich seinem Antrag stattgebe, Delieutraz zurückzuweisen, müsse alles nochmals bei Null beginnen, sagte Alec Reymond, der Anwalt der beiden früheren Revisoren der BCGE. Für einen achtwöchigen Prozess mit rund hundert Zeugen und 20 Anwälten sei das finanzielle Risiko zu gross.

Eric Alves de Souza, Genfer Staatsanwalt und Zivilkläger in dem Fall, plädierte gegen den Prozessaufschub. Es sei unvorstellbar, einen so wichtigen Prozess zu verschieben. Die Antrag sei blosse Strategie der Verteidigung, um Zeit zu Gewinnen.

Verjährung erreichen

Die Verteidigung wolle die Verjährung der Taten aus dem Jahr 1996 erreichen, sagte de Souza. Die Verjährungsfrist beträgt 15 Jahre. Und ein neuer Prozess würde nicht vor September 2011 stattfinden; die Anklage könnte sich dann nur noch auf Fälle von 1997 und 1998 beziehen.

Der Strafgerichtspräsident entschied sich dafür, den Prozess nicht zu unterbrechen. Das Risiko einer Annullierung durch das Bundesgericht sei nicht grösser als das Risiko, das durch einen Prozessunterbruch entstehen würde, hielt er fest. Die Gerichtsverhandlung geht am Donnerstag weiter.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=458830

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