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Rückzug der Strafanträge: Carl Hirschmann.

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Montag, 4. Oktober 2010 / 17:05:47

Hirschmann kommt ohne Urteil davon

Basel - Der Zürcher Jetsetter Carl Hirschmann kommt im Basler Strafverfahren wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten ohne Urteil davon: Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat das Verfahren eingestellt. Grund sei der Rückzug der Strafanträge durch die beiden Geschädigten.

Hirschmann war vom Basler Strafgericht am 2. Dezember 2009 zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt worden; das Strafgericht befand ihn wegen einer Schlägerei in einem Club der Körperverletzung und Tätlichkeit für schuldig. Dieser Schuldspruch sei nun aufgehoben, teilte das Appellationsgericht am Montag mit.

Ausser der Geldstrafe hinfällig seien damit auch die im Dezember verhängte Busse von 1000 Franken und die gerichtliche Weisung, die begonnene psychologische Behandlung fortzusetzen, ebenso die rund 1000 Franken Schadenersatz, 5000 Franken Genugtuung und 4500 Franken Anwaltskostenentschädigung an die Seite der Geschädigten.

«Gründe für Klage-Rückzug unbekannt»

«Über die Umstände des Rückzugs der Strafanträge ist dem Appellationsgericht nichts bekannt», heisst es im Communiqué weiter. Der Einstellungsbeschluss wurde Ende August gefällt, zugestellt wurde er am Montag. Nach dem Urteil des Strafgerichts hatte Hirschmanns Medienbüro dessen Weiterzug ans Appellationsgericht angekündigt.

Anlass des Verfahrens war ein Vorfall im Juni 2008 an einer Party in Basel gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Hirschmann in der Anklage vorgeworfen, einer jungen Frau eine Ohrfeige und deren Freund die Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, nachdem er bei der Frau abgeblitzt war. Hirschmann hatte vor Gericht diese Version bestritten.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=458646

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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