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Jörg Kachelmann.

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Mittwoch, 29. September 2010 / 15:54:26

Polizistin belastet Kachelmann

Mannheim - Im Vergewaltigungsprozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann haben am Mittwoch die Polizistinnen ausgesagt, die das mutmassliche Opfer vernommen hatten. «Sie war fix und fertig», schilderte eine von ihnen den Zustand der 37-Jährigen.

Auf dem Weg zur Untersuchung in der Klinik habe die Frau extrem fahl ausgesehen. Kachelmann ist angeklagt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er beteuert seine Unschuld.

Die Ex-Geliebte habe sehr eindrucksvoll geschildert, wie sie während der Tat unter Todesangst litt, erzählte die Zeugin. «Sie hat sich auf sich selbst konzentriert und angefangen zu beten, weil sie sich in diesem Moment sicher war, es nicht zu überleben.» Die Beamtin sagte, sie habe keinen Grund gesehen, der Frau nicht zu glauben.

Bei zweiter Vernehmung in schlechter körperlicherVerfassung

Einige Wochen später wurde die Frau nochmals vernommen. Dabei, so die Beamtin, sei sie in einer sehr schlechten körperlichen Verfassung gewesen. «Sie war fast nicht fähig, die Treppe hoch zu gehen.» Sie habe blass und eingefallen gewirkt. «Ihr Körper hat vibriert während der Vernehmung. Sie konnte die Beine nicht still halten und hat die Finger aneinander gewetzt», schilderte die Polizistin.

Kachelmann verfolgte diese Aussage wie meistens ohne sichtbare Regung. Unterdessen zog die Verteidigung des Fernsehmoderators am fünften Verhandlungstag einen ihrer Gutachter zurück.

Befangenheitsantrag

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Befangenheitsantrag gegen den psychologischen Gutachter gestellt, der die Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers begutachten sollte. Der Mann hatte Aufsehen erregt, weil er auf Kachelmanns Party zu seiner Haftentlassung in einem Kölner Restaurant gesehen worden war.

Der jetzige Rückzug dürfte jedoch vor allem formale Gründe haben: Offenbar genügte der Antrag, mit dem er benannt wurde, nicht den Anforderungen.

 

pad (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=457902

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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