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Bei Strafverfahren müssen «gewisse Regeln» eingehalten werden, so Hermann Bürgi.

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Donnerstag, 23. September 2010 / 13:57:22

Auch Ständerat will schärferes Strafrecht

Bern - Der Ständerat unterstützt den Bundesrat bei dessen Absicht, das Strafrecht zu verschärfen. Er hat am Donnerstag verschiedene Vorstösse angenommen, ging dabei aber nicht weiter als der Bundesrat.

Mit der Annahme von Vorstössen aus dem Nationalrat wollte der Ständerat vor allem ein Zeichen setzen: Die meisten Aufträge an den Bundesrat sind hinfällig geworden, weil der Bundesrat in der Zwischenzeit bereits gehandelt hat. Anfang September schickte er Vorschläge für eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung.

Was über diese Vorschläge hinausgeht, fand im Ständerat keine Zustimmung. So will der Ständerat nichts wissen von Schnellgerichten. Er lehnte eine Motion von Luzi Stamm (SVP/AG) ab, welcher der Nationalrat zugestimmt hatte. Stamm forderte, dass Straftäter, an deren Schuld keine Zweifel bestehen, vor der rechtskräftigen Verurteilung inhaftiert werden können.

Die Mehrheit im Ständerat vertrat jedoch die Auffassung, dass die neue Strafprozessordnung genügend Möglichkeiten biete, Verfahren zu beschleunigen. Kommissionssprecher Hermann Bürgi (SVP/TG) verwies auch auf die Prinzipien des Rechtsstaates, wonach bei Strafverfahren «gewisse Regeln» einzuhalten seien.

Kein Stalking-Artikel

Weiter ist der Ständerat dagegen, das Strafgesetz mit einem Stalking-Artikel zu ergänzen. Gegen Nachstellungen könnten sich Betroffene schon heute wehren, befand die Mehrheit. «Hartes» Stalking sei strafbar, und beim sogenannt «weichen» Stalking ohne erkennbares Bedrängen könne dem Täter gerichtlich die Annäherung verboten werden.

Der Nationalrat hatte der Motion von Doris Fiala (FDP/ZH) zugestimmt. Stalking sei zu einem ernstzunehmenden Problem geworden, argumentierte Fiala in der grossen Kammer. Die heutigen Kommunikationsmittel ermöglichten besonders perfide Belästigungen. In anderen Ländern sei Stalking zudem ein Straftatbestand.

bra (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=457063

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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