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Die Familie aus dem Kosovo wird nicht ausgewiesen.

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Mittwoch, 8. September 2010 / 23:38:33

Familie Selimi darf in der Schweiz bleiben

Genf - Bundesbern hat seine Meinung geändert: Die aus dem Kosovo stammende Familie Selimi wird nun doch nicht ausgeschafft. Die drohende Ausschaffung hatte in der Westschweiz eine Solitaritätswelle ausgelöst. Denn die Familie gilt als Musterbeispiel einer gut gelungenen Integration.

«Das ist der glücklichste Tag in meinem Leben», sagte Musa Selimi am Mittwoch zur Nachrichtenagentur SDA. Nun sei er endlich zuhause. Am Morgen sei die Familie von den Genfer Behörden über den positiven Entscheid informiert worden, bestätigte er eine entsprechende Information der Agentur DECAPROD.

Das Bundesamt für Migration (BFM) hatte bei seinem jüngsten Entscheid neue Fakten berücksichtigt. «Dabei handelt es sich um gesundheitliche Gründe», sagte BFM-Mediensprecherin Marie Avet der Nachrichtenagentur SDA.

Musa Selimi, seine Frau und die beiden Kinder erhalten nun nach dem positiven Entscheid Aufenthaltsbewilligungen, die sie jedoch jährlich erneuern müssen.

Als Sans-Papier in die Schweiz gekommen

Vor 20 Jahren war der mittlerweile 40-jährige Musa Selimi nach Genf gekommen. Er arbeitete als Sans-Papier zuerst auf dem Bau, später in einem Restaurant. 2004 wollte der Kosovare seinen Status in der Schweiz legalisieren und reichte ein entsprechendes Gesuch ein.

Während der Kanton Genf das Begehren Musa Selimis befürwortete, lehnte das BFM 2005 den Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ab - unter anderem, weil Selimis Frau und Kinder im Kosovo lebten.

Kurz nach dem abschlägigen Entscheid holte Selimi seine Frau und die beiden Kinder in die Schweiz, ohne dies gegenüber den Behörden zu erwähnen. Der Mann argumentierte, er habe seine Tochter in der Schweiz einschulen wollen. Die Behörden hingegen sahen darin ein gezieltes Manöver Selimis, sämtliche Beziehungen zum Kosovo abzubrechen, um damit den Entscheid des BFM auszuhebeln.

Für ganze Famillie abschlägige Entscheide

2007 beantragten schliesslich Selimis Frau und seine Kinder Aufenthaltsbewilligungen für sich. Doch auch diese Gesuche wurden abgelehnt. Selbst der Gang ans Bundesverwaltungsgericht half nichts: Das Gericht stützte den Entscheid des BFM. Am 5. Juli hätten die Selimis ausgeschafft werden sollen.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=454895

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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