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Der Bundesrat will die Mindeststrafen anheben.(Symbolbild)

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Mittwoch, 8. September 2010 / 11:12:38

Bundesrat schlägt schärfere Strafen für Gewaltdelikte vor

Bern - Der Bundesrat will die Schraube im Strafrecht anziehen. Er schlägt für zahlreiche Delikte eine Erhöhung der Mindest- oder Höchststrafen vor. Zudem fordert er die Richter auf, härter zu urteilen und den Strafrahmen auszuschöpfen.

Im Vordergrund der Revision des Strafgesetzes, die der Bundesrat am Mittwoch in Vernehmlassung schickte, stehen Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten. So will der Bundesrat die Höchststrafe für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre Gefängnis anheben, wie das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mitteilte.

Der Bundesrat reagiert damit unter anderem auf die Raser-Debatte. Verursachen Auto-Raser einen Unfall mit Toten, werden sie heute oft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Häufig kommen sie mit einer bedingten Strafe davon, was Opferhilfe-Organisationen wie RoadCross als zu milde erscheint.

Eventualvorsätzliche Tötung

Erst in den letzten Jahren begannen viele Gerichte, Raser in besonders krassen Fällen wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu verurteilen. Dafür gilt die Strafandrohung für vorsätzliche Tötung.

Der Bundesrat will diese Entwicklung nun auch im Gesetz nachvollziehen, indem er die maximale Strafandrohung für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung an die Mindeststrafe für vorsätzliche Tötung angleicht.

Die von RoadCross diesen Frühling gestartete Raser-Initiative verlangt eine Mindeststrafe von ein bis vier Jahren Gefängnis für Raser, die das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingehen. Höhere Mindeststrafen

Strafverschärfungen schlägt der Bundesrat auch für eine Reihe anderer Delikte vor. So soll bei schwerer Körperverletzung wegen der gravierenden Folgen für das Opfer neu mindestens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren drohen. Bislang lag die minimale Strafe dafür bei einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

Für Raub soll die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden und für Gefährdung des Lebens soll künftig mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe verhängt werden.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=454774

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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