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Der Angeklagte kassierte IV-Rente und arbeitete im Kosovo als Chefarzt.

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Dienstag, 31. August 2010 / 20:48:08

Betrügerischer Chefarzt in Zürich verurteilt

Zürich - Wegen Betrugs und Urkundenfälschung hat das Bezirksgericht Zürich am Dienstag einen Arzt zu 21 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Während er in der Schweiz rund 550'000 Franken Invalidengelder bezog, arbeitete er in Pristina als Spitaldirektor und Uni-Professor.

Die Probezeit der Strafe beträgt zwei Jahre. Der schweizerisch-kosovarische Doppelbürger, der in Uster wohnte und im Uni-Spital Zürich arbeitete, galt seit dem Frühling 1995 als schwer krank. Nach der Operation eines Hirnabszesses litt der Mediziner unter Vergesslichkeit, Konzentrationsschwäche und Lernunfähigkeit.

Mehrere Arztzeugnisse bescheinigten ihm eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit und er erhielt eine Invalidenrente. Zwischen Juni 2000 und September 2008 kassierte der Mediziner in der Schweiz IV-Gelder in Höhe von rund 550'000 Franken.

Bei jeder Überprüfung gab er an, er sei immer noch invalid. Nach einer zusätzlichen Herzoperation sei es ihm nicht möglich, wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Anonyme Hinweise aus dem Kosovo

Ganz anders präsentierte er sich in seiner alten Heimat: Dort trat er im Juni 2000 am Uni-Spital von Pristina eine Stelle als Facharzt für Neurologie an. Laut Anklage operierte er, behandelte Patienten und erstellte Arztberichte. Schliesslich brachte er es zum Direktor einer Klinik für Neurochirurgie und zum Assistenz-Professor an der Universität von Pristina, wo er Vorlesungen hielt und Prüfungen für Medizinstudenten abnahm.

Nach anonymen Hinweisen aus dem Kosovo flog der Angeklagte im September 2008 auf und musste für 73 Tage in Untersuchungshaft. Der zuständige Staatsanwalt stützte sich auf ein medizinisches Gutachten und verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte habe im Kosovo lediglich repräsentative Aufgaben erledigt.

Die beruflichen Tätigkeiten seien weit über das hinaus gegangen, was noch zu einem Bezug einer IV-Rente berechtigt hätte, sagte dagegen der Gerichtsvorsitzende. Dem Angeklagten wurden sämtliche Verfahrenskosten auferlegt. Mittlerweile arbeitet er nicht mehr und kämpft um eine angemessene Altersrente.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=453786

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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