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Die zum Tode verurteilte Frau Sakineh Mohammadi Ashtiani.

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Dienstag, 17. August 2010 / 14:14:26

Iran wehrt sich im Steinigungs-Fall

Teheran - Die Regierung in Teheran hat den Westen aufgefordert, sich nicht in den Fall einer zum Tod durch Steinigung verurteilten Ehebrecherin einzumischen. Die Ermittlungen zu dem Fall von Sakine Mohammadi-Aschtiani dauerten noch immer an.

«Unabhängige Nationen können nicht akzeptieren, dass andere Länder in seine richterlichen Entscheidungen eingreifen», sagte der Sprecher des Aussenministeriums, Ramin Mehmanparast, am Dienstag. Das Vorgehen der Gerichte sei strikt geregelt, besonders wenn es um Mord gehe. Der Fall werde «akribisch» geprüft.

Die Empörung über das Urteil sei vor dem Hintergrund des Atomstreits zwischen dem Westen und dem Iran «politisch» motiviert, sagte der Sprecher. Eine Freilassung Mohammadi-Aschtianis schloss er aus.

«Wenn wir wegen Mordes Verurteilte frei liessen, gäbe es keine Sicherheit», sagte Mehmanparast. Zuletzt hatte Brasiliens Präsident Luiz Inacio Lula da Silva angeboten, Mohammadi-Aschtiani in seinem Land aufzunehmen.

Erzwungenes Geständnis

Menschenrechtsorganisationen hatten Ende vergangener Woche die Befürchtung geäussert, dass die Hinrichtung von Mohammadi-Aschtiani kurz bevorstehe. Namhafte Politiker, Schauspieler und Künstler forderten den Iran auf, von der Steinigung der zweifachen Mutter abzusehen.

Nach Angaben von Amnesty International wurde Mohammadi-Aschtiani wegen einer «unrechtmässigen Beziehung» zu zwei Männern nach dem Tod ihres Ehemanns zum Tode verurteilt. Iranischen Angaben zufolge wurde die Frau wegen Ehebruchs und Verwicklung in den «Mord» an ihrem Ehemann verurteilt.

Liebhaber schlug vor Ehemann zu töten

In der vergangenen Woche wurde im iranischen Fernsehen eine als Mohammadi-Aschtiani vorgestellte Frau präsentiert, die zugab, dass ihr Liebhaber ihr vorgeschlagen habe, ihren Ehemann zu töten. Sie sei dann bei dem Mord selbst zugegen gewesen.

Die Organisation Human Rights Watch sagte, es gebe «gute Gründe» zu glauben, dass das «so genannte Geständnis erzwungen» worden sei.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=451592

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