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Tieranwalt Goetschel unterstützt die Staatsanwaltschaft bei der Forderung für eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 4000 Franken für den Angeklagten.

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Dienstag, 17. August 2010 / 09:55:41

Winterthur: Reitlehrer quälte Pony zu Tode

Winterthur - Am Mittwoch steht in Winterthur ein schweizweit bekannter Military-Reiter, Reitlehrer und Tierarzt vor Bezirksgericht Winterthur. Er soll zusammen mit einer Lehrtochter ein Polo-Pony so fest gequält haben, dass es an den Verletzungen starb.

Der Vorfall passierte im Oktober 2007: Der Angeklagte beauftragte seine Lehrtochter, das Polo-Pony Karioka an der Longe im Kreis gehen zu lassen. Es sollte zu einem Freizeitpferd umtrainiert werden, da es mit seinen 11 Jahren für den Polo-Sport zu alt geworden war.

Er wies die damals 20-Jährige an, die Zügel des Ponys am Sattelgurt zu befestigen, damit es den Kopf nicht nach vorne und nach oben bewegen konnte - dies, obwohl Polo-Ponys eine sehr starke untere Halsmuskulatur haben und den Kopf deshalb nicht gerne in einer so gebogenen Stellung halten.

Verletztes Pony liegengelassen

Statt brav im Kreis zu trotten, wehrte sich Karioka deshalb, verlor wegen des fixierten Halses aber das Gleichgewicht und fiel mehrmals hin. Der 56-jährige Angeklagte soll von der Lehrtochter daraufhin verlangt haben, die Zügel - statt zu lockern - noch mehr anzuziehen.

Derart eingeschnürt versuchte Karioka noch rund 10 Mal, sich aus ihrer Fixierung zu befreien, wobei sie jedes Mal stürzte. Beim letzten Mal bäumte sie sich auf und kippte nach hinten. Mit einem Schädelbruch, einer Verletzung über dem Auge und weiteren Blessuren blieb das Pony schliesslich liegen.

Laut Anklageschrift hat der Angeklagte dem Tier daraufhin lediglich ein Schmerzmittel verabreicht und es verletzt liegengelassen. Erst einige Stunden später wurde Karioka ins Tierspital transportiert, wo die Stute im Laufe des Abends starb.

Seltener Fall vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft, unterstützt durch den Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel, fordert für den Hauptangeklagten wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 4000 Franken.

Für die Lehrtochter, die sich nicht gegen die Anweisung ihres Chefs gewehrt haben soll, fordert der Staatsanwalt wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken sowie eine Busse von 1200 Franken.

 

fkl (Quelle: sda)

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