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Serge Gaillard, Leiter der Direktion für Arbeit im SECO, und Bundespräsidentin Doris Leuthard bei der Medienkonferenz.

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Freitag, 6. August 2010 / 11:14:16

Doris Leuthard wirbt für ein Ja am 26. September

Bern - Bundespräsidentin Doris Leuthard hat am Freitag die Kampagne des Bundesrates für die vierte Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) eröffnet. Abgestimmt wird am 26. September. Leuthard warb für ein Ja: Die Revision sei nötig, ausgewogen, fair und zweckmässig.

Trotz erfreulicher Zahlen vom Arbeitsmarkt sei die ALV-Revision nötig, betonte Leuthard vor den Medien in Bern. Bei der Revision von 2002 sei man von im Mittel 100'000 Arbeitslosen (2,5 Prozent) ausgegangen. «Das hat sich als zu optimistisch erwiesen.» Es müsse mit 130'000 Arbeitslosen (3,3 Prozent) gerechnet werden.

Schulden von 7 Milliarden Franken

Wegen dieser Differenz verschuldet sich die ALV pro Jahr mit rund einer Milliarde Franken. Seit 2004, als die Versicherung noch schuldenfrei war, und bis Ende Juni 2010 stiegen die Schulden auf 7 Milliarden Franken. Für das Jahr 2010 rechnet das Staatssekretariat für Wirtschaft mit durchschnittlich 3,9 Prozent Arbeitslosen.

«Die Revision löst die finanziellen Probleme der ALV», sagte Leuthard. Das Verhältnis von Leistungskürzungen von 622 Mio. Franken und Beitragserhöhungen von 646 Mio. Franken sei ausgewogen. Nur eine finanziell stabile ALV könne Arbeitslose wirksam unterstützen und fördern.

Den Zeitpunkt der Revision hält der Bundesrat für günstig. Das Gröbste der Finanz- und Wirtschaftskrise sei vorbei und die Arbeitslosenquote sinke. Die ALV müsse fit werden für die nächste konjunkturelle Delle, sagte Leuthard. An den Grundleistungen der ALV ändere sich nichts.

Namentlich Junge betroffen

Die Kürzungen bei der ALV betreffen namentlich junge Arbeitslose. Bis 25-Jährige, die nicht für Kinder aufkommen müssen, können neu nur noch höchstens neun Monate lang stempeln. Diese Altersgruppe sei selten mehr als ein halbes Jahr ohne Job, sagte Leuthard.

Junge Erwachsene, die nach der Ausbildung oder dem Studium keine Stelle finden, müssen neu 120 Tage warten, bis sie ALV-Gelder erhalten - ausser jenen, die während der Lehre oder eines Werkstudiums in die Versicherung einbezahlt haben. Wer keine Kinder unterhalten muss, muss generell länger auf Taggelder warten.

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=450126

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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