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Für die Eltern der Angeklagten ist der Prozess eine grosse Belastung.

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Mittwoch, 28. Juli 2010 / 20:51:16

Münchner Schläger - Vater bricht zusammen

Zürich/München - Im Münchner Schlägerprozess gegen drei Jugendliche aus Küsnacht ZH hat am Mittwochvormittag ein Polizeibeamter darüber ausgesagt, wie er einen der drei Angeklagten nach der Tat einvernommen hatte. Mit dem Vorgehen waren die Anwälte der Angeklagten nicht einverstanden.

Sie kritisierten die Polizei und warfen ihr vor, die Jugendlichen damals nicht ausreichend über ihre Rechte belehrt zu haben. Zudem seien die Erziehungsberechtigten nicht angemessen einbezogen worden. Die Aussagen der Polizisten dürften deshalb nicht verwendet werden, verlangte die Verteidigung.

Das Gericht teilte diese Ansicht jedoch nicht und führte die Polizisten-Befragung wie geplant durch. Wie die Justizpressestelle am Mittwoch mitteilte, machte ein Polizist am Vormittag Angaben darüber, wie er einen der drei Jugendlichen nach der Tat einvernommen hatte.

Der Jugendliche habe sich zu seinen persönlichen Verhältnissen, dem Grund seines München-Aufenthaltes, dem Verlauf des Tages und auch zu den Vorwürfen geäussert, die gegen ihn erhoben worden waren. Was genau der Angeklagte damals aussagte, wollte das Landgericht München aber nicht publik machen.

Kreislaufzusammenbruch im Gerichtssaal

Für kurze Zeit musste der Prozess am Mittwoch unterbrochen werden. Der Vater eines Angeklagten erlitt laut der Agentur dpa einen Kreislaufzusammenbruch. Nachdem er von einem Arzt behandelt worden war, konnte er dem Prozess wieder folgen.

An der Verhandlung nehmen alle Eltern teil. Die Belastung sei irrsinnig, nicht nur wegen der dauernden Anreisen, sagte eine Justizsprecherin. Vor allem die Ungewissheit über die Zukunft ihrer Söhne mache den Eltern zu schaffen.

Auch eine Richterin wird befragt

Am Mittwochnachmittag soll ein zweiter Polizeibeamter angehört werden, der die Jugendlichen einvernommen hatte. Ebenfalls am Mittwoch soll zudem die Befragung der medizinischen Sachverständigen fortgesetzt und abgeschlossen werden.

Auch eine Richterin muss am Mittwoch noch aussagen. Sie war bei der Vernehmung der beiden Mitschüler im Kanton Zürich dabei und soll Angaben zur dortigen Vernehmungssituation machen.

Der Prozess vor der 1. Jugendkammer des Landgerichtes in München begann am 8. März. Insgesamt werden über 40 Zeugen und Sachverständige befragt. Die nächsten Verhandlungstage sind auf den 30. Juli und den 6. August angesetzt.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=449209

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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