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Der dringliche Tatverdacht besteht weiterhin. Bild: Ausschreitungen am 1. Mai 2009 in Zürich.

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Dienstag, 27. Juli 2010 / 17:16:51

Mutmasslicher 1. Mai-Chaot will Geld sehen

Zürich - Nach den klaren Worten des Bundesgerichts hat das Zürcher Bezirksgericht nun eingeräumt, dass für die Inhaftierung eines mutmasslichen 1. Mai-Chaoten kein Grund bestanden hat. Der Betroffene will Schadenersatz und Genugtuung fordern.

Am 1. Mai 2009 hatten rund 15 Personen in Zürich die Fassade der Credit Suisse am Rigiplatz mit Steinen und Farbflaschen beworfen und damit einen Schaden von ungefähr 60'000 Franken verursacht. Knapp ein Jahr später - am 29. April 2010 - wurde ein mutmasslicher Täter festgenommen und 22 Tage in Untersuchungshaft gesetzt.

Beanstandete Nachlässigkeiten der Behörden

Das Bundesgericht hiess vor kurzem die Beschwerde des Betroffenen gut und beanstandete das Vorgehen der Zürcher Behörden mehrfach. Einerseits wurde bemängelt, dass der Anwalt des Verdächtigten, Marcel Bosonnet, nicht zur Haftrichterverhandlung vorgeladen wurde, obwohl den zuständigen Stellen seine Mandatierung bekannt war.

Andererseits warfen die Richter in Lausanne dem Haftrichter vor, den dringenden Tatverdacht und die Haftgründe nicht rechtsgenüglich begründet zu haben. Es wies die Sache an die Vorinstanz zurück und forderte eine eingehende nachträgliche Begründung.

Haftbewilligung rückwirkend verweigert

In Reaktion auf diese Forderung hat der Haftrichter am 22. Juli nun rückwirkend verfügt, dass das Gesuch der Staatsanwaltschaft um die - nota bene bereits abgesessene - U-Haft abgewiesen werde. Gemäss der Verfügung besteht zwar dringender Tatverdacht für eine Beteiligung an der Fassadenverwüstung.

Indessen seien weder Verdunkelungsgefahr noch ein anderer Haftgrund ersichtlich. Wie Anwalt Bosonnet am Dienstag mitteilte, steht mit diesem Entscheid fest, dass die Haft rechtswidrig war. Sein Mandant werde deshalb Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen einreichen.

 

fest (Quelle: sda)

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