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Die Angehörigen können von France Télécom nun eine Hinterbliebenenrente erwarten.

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Dienstag, 13. Juli 2010 / 18:22:46

France Télécom: Selbstmord gilt als Unfall

Paris - Nach der aufsehenerregenden Selbstmordserie bei France Télécom hat Unternehmenschef Stéphane Richard erstmals einen der Tode als Arbeitsunfall anerkannt. Ein 51-Jähriger hatte sich im Sommer 2009 in seiner Wohnung in Marseille umgebracht.

In seinem Abschiedsbrief nannte er die Arbeitsbedingungen bei France Télécom als Grund für den Suizid. Mit der Entscheidung, den Selbstmord als Arbeitsunfall anzuerkennen, widersprach der seit dem Frühjahr amtierende Richard der Einschätzung der Aufsichtsbehörde IGAS und einer internen Untersuchungskommission. Beiden werteten den Tod nicht als arbeitsbedingt.

Von Bedeutung ist die Entscheidung vor allem für die Angehörigen. Sie können nun eine Hinterbliebenenrente erwarten.

Bei dem Telekomriesen mit der Hauptmarke Orange haben sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren nach Gewerkschaftsangaben knapp 60 Beschäftigte das Leben genommen.

Ein Anfang des Jahres veröffentlichter Untersuchungsbericht erhob schwere Vorwürfe gegen die mittlerweile abgelöste Konzernspitze. Darin ist unter anderem von Mobbing die Rede. Auf Warnungen von Gewerkschaften, Betriebsärzten und Krankenkassen sei völlig unzureichend reagiert worden.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=447431

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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