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Dem jüngeren Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft, der ältere könnte lebenslänglich erhalten. (Symbolbild)

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Dienstag, 13. Juli 2010 / 12:43:33

Münchner S-Bahn-Schläger bestreiten Anklage

München - Unter grossem Medienandrang hat vor dem Landgericht München der Prozess um die Tötung eines deutschen Managers in einem S-Bahnhof begonnen. Die zwei jungen Angeklagten bestreiten, den Mann absichtlich zu Tode geprügelt zu haben.

Rund 90 Medienschaffende hatten sich für den mit Spannung erwarteten Prozess akkreditiert. Am Dienstag warteten die ersten Berichterstatter bereits um 7.00 Uhr morgens vor dem Gerichtsgebäude.

Der Fall hatte im vergangenen Herbst für grosses Aufsehen gesorgt und in Deutschland eine Debatte über Zivilcourage ausgelöst: Die damals 17- und 18-jährigen Jugendlichen sollen den Mann auf dem Gleis eines S-Bahnhofs mit Tritten und Schlägen zu Tode geprügelt haben, als er sich schützend vor vier Schüler stellte.

Zuvor hatten die Angeklagten den Ermittlungen zufolge die Schüler bedroht und 15 Euro von ihnen verlangt. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler zeichnete den Mann posthum für seine Zivilcourage mit dem Bundesverdienstkreuz aus.

«Völlig die Kontrolle verloren»

Die Staatsanwaltschaft legte den Angeklagten am Dienstag Mord aus Rache zur Last. Die beiden hatten bislang eingestanden, dass es eine Auseinandersetzung gegeben hatte - zur Tat selbst aber schwiegen sie. Zum Auftakt des Prozesses räumten die beiden die Tat nun ein, verneinten dabei aber jede Tötungsabsicht.

«Ich weiss, dass das, was ich getan habe, nicht zu entschuldigen ist und dass ich absolut falsch reagiert habe», sagte der zur Tatzeit 18-Jährige vor Gericht. Ihm tue der Tod des Mannes «unendlich leid». Er habe zu keinem Zeitpunkt mit dem Tod des Opfers gerechnet, geschweige denn diesen gewollt.

Täter gibt Opfer Mitschuld

Der junge Mann gab dem Verstorbenen zudem eine Mitschuld an der Gewalteskalation. Dieser habe zuerst zugeschlagen. «Ich muss dann wohl völlig die Kontrolle über mich verloren haben.» Er könne sich aber nicht mehr daran erinnern, was genau geschehen sei. Er könne daher auch nicht ausschliessen, dass er zugetreten habe.

Nach eigenen Angaben war der Angeklagte zur Tatzeit betrunken. Er habe am Nachmittag des Tattags zweieinhalb Liter Bier und eine halbe Flasche Wodka getrunken.

Auch der jüngere Angeklagte sagte, er habe nie mit dem Tod des 50-Jährigen gerechnet.

 

fest (Quelle: sda)

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