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Rudolf Wyss, Stellvertretender Direktor BJ, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Guido Balmer, Stellvertretender Informationschef EJPD, geben bei der Konferenz bekannt, dass Polanski nicht ausgeliefert wird.

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www.polanski.info, www.schweiz.info, www.liefert.info, www.nicht.info

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Montag, 12. Juli 2010 / 14:10:50

Die Schweiz liefert Polanski nicht aus

Bern - Roman Polanski ist seit Montagmittag auf freiem Fuss. Die Schweizer Behörden haben entschieden, den Star-Regisseur nicht an die USA auszuliefern. Zum einen gab es Zweifel an der Darstellung des Sachverhalts durch die USA, zum andern wurde berücksichtigt, dass Polanski sich jahrelang unbehelligt in der Schweiz aufhielt.

«Wir haben eine rechtliche Würdigung gemacht», sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern. «Recht und Politik kann man aber nie ganz trennen. Man muss eine rechtliche Lösung finden, die politisch und nicht nur rechtlich einwandfrei ist.»

Die Begründung des Entscheids fällt denn auch differenziert aus: Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement. In Anbetracht der Zweifel müsse das Ersuchen abgelehnt werden.

Fehlendes Protokoll

Ausschlaggebend war, dass die US-Behörden zusätzliche Informationen verweigerten. Die Schweiz hatte die Herausgabe des Protokolls eines Verhörs mit jenem Staatsanwalt verlangt, der in den Siebzigerjahren für den Fall zuständig war.

Laut Polanski und seinen Anwälten soll aus dem Protokoll hervorgehen, dass der Richter damals dem Regisseur zugesichert hatte, die von ihm bereits abgesessenen 42 Tage stellten die gesamte Freiheitsstrafe dar.

«Wir können nicht mit Bestimmtheit sagen, dass Polanski die Strafe nicht bereits abgesessen hat», sagte Widmer-Schlumpf. Habe Polanski die Strafe bereits verbüsst, sei dem Auslieferungsersuchen die Grundlage entzogen.

USA zeigen Verständnis

Die USA zeigen laut der Justizministerin Verständnis für den Entscheid. Sie habe mit dem US-Botschafter in der Schweiz darüber gesprochen, sagte Widmer-Schlumpf. Das US-Justizministerium nahm vorerst keine Stellung dazu. Den Entscheid anfechten können die USA nicht.

Roman Polanski war vor knapp 10 Monaten bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden, auf Veranlassung der US-Justiz. Seit dem 3. Dezember befand er sich in seinem Chalet unter Hausarrest. Der 76-Jährige soll im Jahr 1977 mit einer Minderjährigen Sex gehabt haben. Polanski bekannte sich damals schuldig, floh später aber ins Ausland.

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=447297

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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