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«Umfragen in den meisten Ländern Europas zeigten, dass es auch dort Mehrheiten für ein Minarett-Verbot gegeben hätte».


Weitere Staaten diskutieren bereits über Massnahmen gegen die Islamisierung und Minarett- sowie Burkaverbote, so Lukas Reimann.

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Freitag, 2. Juli 2010 / 12:00:38

Der Volksentscheid gilt – ohne Wenn und Aber

Die Frage der Woche lautete: Minarettverbot aufheben: Wie soll die Schweiz reagieren? Heute der Beitrag von Lukas Reimann. Lukas Reimann ist SVP-Nationalrat.

Das Schweizer Volk hat demokratisch und mit deutlichem Mehr der Initiative «Gegen den Bau von Minaretten» zugestimmt. Das Volk ist gemäss Bundesverfassung das oberste Organ im Land und dementsprechend gilt sein Entscheid.

Er kann von niemandem – ausser vom Volk selbst - umgestossen werden. Jeder hatte die Möglichkeit, vor der Abstimmung gegen das Verbot zu werben und die Augen vor der Islamisierungs-Problematik zu verschliessen. Das ist die freie Meinungsäusserung. Aber jemand nun versucht, über das Ausland – sei es der Europarat oder der Gerichtshof – dem Inland seine nicht-mehrheitsfähige Meinung aufzuzwingen, der ist kein Demokrat!

Die Beschlüsse des Europarates sind freilich für keinen Staat verbindlich und somit hat dies auch keinerlei Konsequenzen für die Schweiz. Und selbst die Entscheide des Gerichtshofes haben lediglich einen deklaratorischen, aber keinen kassatorischen Charakter. So wurde etwa Italien zwischen 1998 und 2008 in 1386 Fällen wegen einer Verletzung der EMRK verurteilt, die Türkei gar in 1605 Fällen. Geändert haben diese Staaten deswegen nichts. Auch für die Schweiz wäre es kein Novum, gegen sie wurden in diesem Zeitraum 36 Urteile ausgesprochen. Wobei absehbar ist, dass es keine Verurteilung der Schweiz in Sachen Minarett geben wird, da das Gericht in früheren Fällen Verbote von äusseren Symbolen (z.B. Kopftuchverbot) immer für legitim befunden hat.

Die Angriffe auf unsere Demokratie und die Volksrechte kommen also primär aus dem Inland, vom Club Hélvetique und anderen linken Politikern. Der Bundesrat hat bereits einen Bericht zum Thema Völkerrecht-Landesrecht herausgebracht, welcher Volksinitiativen zukünftig empfindlich einschränken will. Das sind bedenkliche Angriffe auf die Rechte aller Schweizer Bürgerinnen und Bürger.

In der Bevölkerung im Ausland war die Zustimmung zum schweizerischen Entscheid riesig. Umfragen in den meisten Ländern Europas zeigten, dass es auch dort Mehrheiten für ein Minarett-Verbot gegeben hätte. Und inzwischen diskutieren auch Staats- und Regierungschefs aus Belgien, Frankreich, Spanien und weiteren Staaten bereits über Massnahmen gegen die Islamisierung und Minarett- sowie Burkaverbote. Vor unserer Volksabstimmung wäre dies noch undenkbar gewesen. Vielleicht – ich hoffe es - hat diese schweizerische Abstimmung eine Wende in der europaweiten Islam-Politik eingeleitet.

Bedenklich ist der Entscheid der Europarates dabei aber umso mehr! Der Europarat macht sich damit zum Verbündeten von Islamisten. Personen die «aus Respekt vor ihrer Religion» und der von dieser verbreiteten «Kultur» das Züchtigungsrecht gegen unbotmässige Frauen für sich im Namen angeblicher Religionsfreiheit in Anspruch nehmen. Und auch das Steinigungsrecht, wenn die Züchtigung die verlangte Unterordnung der Frau nicht durchzusetzen vermag. Wo die Religionsfreiheit zum Fetisch, zum unumstösslichen Bürokraten-Dogma erhoben wird, lässt sich jede Unmenschlichkeit durchsetzen – neuerdings mit dem Segen des Europarats. In der Schweiz gilt – nach unseren demokratischen Verfassungsregeln beschlossen – seit vielen Jahren das Schächtverbot. Anliegen des Tierschutzes – so stellte es unser Souverän klar – seien bezüglich Schächtverbot höher zu gewichten als von Einzelnen aus der Religionsfreiheit abgeleitete Ansprüche. Muss das Schächtverbot, weil weltentrückte Schönredner zu Strassburg die Religionsfreiheit zu einem über allem anderen stehenden Prinzip erheben, jetzt etwa auch weichen? Und der Anspruch auf muslimische Friedhöfe, wo zuvor – selbstverständlich mit «Religionsfreiheit» begründet – alle Erde wegzuschaffen sei, weil darin Gebeine von Christen, also von «Unreinen» geruht haben könnten? Will der Europarat uns auch solches verordnen? Also durchsetzen, dass toten Muslimen – mit Religionsfreiheit begründet – nicht zuzumuten sei, am gleichen Ort zu ruhen, wo auch «unreine» Christen ruhen. Apartheid auf dem Friedhof – begründet mit Religionsfreiheit?

Das Strassburger Verdikt ein Weckruf: Der Europarat, einst Hort abendländisch-europäischer Werte, verordnet Europa die Islamisierung. Er verurteilte ja nicht nur die Schweiz, sondern auch das spanische und belgische Burkaverbot und weitere positive Entscheide in den europäischen Staaten. Dies im Namen angeblicher Religionsfreiheit – für eine Religion, die wie keine andere auf dieser Welt auf ihrem Alleinvertretungsanspruch beharrt – wofür das Minarett als Symbol steht. Einen Anspruch, den Islamisten notfalls selbst unter Gewaltanwendung durchsetzen. Im Namen angeblicher Religionsfreiheit haben europäische Werte gemäss Europarats-Entscheid vor diesem Machtanspruch also zu kapitulieren? Gleichberechtigung, persönliche Freiheit, Demokratie, Volkssouveränität: Der Europarat opfert diese in Europa Wirklichkeit gewordenen Errungenschaften der Islamisierung.

Nur der Souverän, nur der seine demokratischen Rechte unerschrocken wahrnehmende Bürger kann diesen Ausverkauf europäischer Werte, den die sich als Elite wähnende Versammlung zu Strassburg eingeleitet hat, stoppen.

von Lukas Reimann (Quelle: news.ch)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=446059

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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