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Hanspeter Thür appeliert an die Verantwortung der Gesellschaft.

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3D-Bild Bulldogge Mike aus Monsters Inc.

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 Mike aus Monsters Inc.



Montag, 28. Juni 2010 / 10:26:35

Fotos im Netz: Nicht ohne Einwilligung schalten

Bern - Mit seinem Vorgehen gegen den Online-Dienst Google Street View hat der Eidgenössische Datenschützer im vergangenen Jahr Aufsehen erregt. Hanspeter Thür erwirkte, dass in der Schweiz vorerst keine weiteren Kamerafahrten durchgeführt werden.

«Es vergeht kaum ein Monat, ohne dass uns die Internetgiganten mit neuen Dienstleistungen beglücken», sagte Thür bei der Präsentation seines Jahresberichts in Bern. Gratis sei die Nutzung dieser Dienstleistungen nicht, gibt der Datenschützer zu bedenken: «Die Nutzer bezahlen mit ihren persönlichen Daten.»

Die Auswertung der Daten ist für die Anbieter eine Goldgrube. Angesichts dieser Entwicklungen sei nicht nur der Datenschutz, sondern die Gesellschaft insgesamt gefordert, sagte Thür. Dies heisst für ihn auch, dass die Gesetze verschärft werden müssen.

Informationen sind Geld wert

Bei der Revision des Datenschutzgesetzes, die derzeit in Vorbereitung ist, sollen die Anbieter strenger in die Pflicht genommen werden.

Der Datenschützer appelliert aber auch an die Selbstverantwortung und empfiehlt allen Usern, das Kleingedruckte zu lesen. Die Nutzer müssten sich vor Augen führen, dass die von ihnen preisgegebenen persönlichen Informationen Geld wert seien.

Auch müssten sie wissen, dass sie keine Informationen über Freunde und Bekannte - zum Beispiel Fotos von Familienfesten oder Betriebsausflügen - ohne Einwilligung aller Beteiligten aufs Netz schalten dürften, schreibt Thür im Bericht.

Thür will für Persönlichkeitsschutz kämpfen

Die Nutzer müssten aber in die Lage versetzt werden, diese Verantwortung wahrnehmen zu können. Hier seien vor allem die Medien und die Schulen gefordert, sagte Thür. Im vergangenen Jahr wurde auch er auf diesem Gebiet tätig: Die Sensibilisierung von Jugendlichen gehörte zu den Schwerpunkten des Datenschützers und seiner Mitarbeitenden.

Der Datenschützer lässt keinen Zweifel daran, dass er weiterhin für den Persönlichkeitsschutz im Internet kämpfen will. Im Fall von Google Street View erwirkte er, dass in der Schweiz vorerst keine weiteren Kamerafahrten durchgeführt werden.

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=445526

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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