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Der Fall von Max Göldi und Rachid Hamdani zeigt, wie willkürlich die libysche Justiz sein kann.

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Mittwoch, 23. Juni 2010 / 07:16:20

Libysche Willkür bei Schweizer Geiseln

Bern - Der Fall von Max Göldi und Rachid Hamdani zeigt gemäss der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI), wie willkürlich die libysche Justiz sein kann. Dies schreibt Diana Eltahawy, AI-Spezialistin für Nordafrika, in einem Bericht über Libyen.

So sei der Berner Max Göldi nach einem unfairen Prozess vier Monate im Gefängnis gewesen. «Wenn die internationalen Normen in einem solchen durch die Medien bekannt gemachten Fall und trotz solchem Druck auf die libyschen Behörden nicht respektiert werden, können Sie sich vorstellen, was mit unbekannten Personen passiert», sagte sie im telefonisch geführten Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA.

So müssten hunderte Personen trotz bereits verbüsster Strafe, trotz Freispruch oder nach einem ungerechten Prozess weiter im Gefängnis ausharren. Auch würden Personen, die verdächtigt werden, einer Terroristengruppe oder der Opposition anzugehören, oft gänzlich ohne Prozess oder nach unfairen Verhandlungen ins Gefängnis gesteckt.

Ein solches Opfer sei auch Mahmoud Hamed Matar, der Bruder eines libyschen Oppositionsanhängers, sagte Eltahawy. Er wurde 1990 verhaftet und verbrachte zwölf Jahre ohne Prozess im Gefängnis. 2002 wurde er von einem Militärgericht lebenslänglich verurteilt, weil er einer geheimen, verbotenen Organisation angehört haben soll und illegal Sprengstoff ins Land gebracht habe.

Keine Antworten erhalten

Amnesty International habe sich des Falles angenommen und Informationen verlangt über den Gesundheitszustand von Mahmoud Hamed Matar. Antworten habe die Organisation jedoch keine erhalten.

Der an diesem Mittwoch veröffentlichte AI-Bericht basiert auf einem Besuch der Menschenrechtsorganisation in Libyen im Jahr 2009. Es war die erste Visite in dem nordafrikanischen Land nach fünf Jahren.

Diana Eltahawy und andere Verantwortliche von AI besuchten drei Gefängnisse, darunter Jdeida, in dem später auch Max Göldi inhaftiert war. Zudem besuchten sie ein Zentrum, in dem illegale Einwanderer untergebracht werden.

Einblicke verwehrt

Der Einblick in andere Gefängnisse im Süden und Osten des Landes wurde der Delegation aber verwehrt. Sie seien sogar daran gehindert worden, ein Flugzeug zu besteigen, das sie nach Benghazi zu einer Opferfamilie eines Verschwundenen hätten bringen wollen, sagte Eltahawy.

Sie hätten bei ihrem Besuch feststellen können, dass die Bedingungen in den von der Justiz kontrollierten Gefängnissen besser sind als in den Migrationszentren. Diese seien überfüllt, und die Hygiene sei schlecht.

Die Mitarbeitenden von AI hätten ein solches Zentrum aber nicht selbst besuchen dürfen, sondern stützten sich auf Aussagen von Gefangenen, die ihre Zelle für ein Gespräch kurz verlassen durften.

Menschenrechtssituation ein wenig verbessert

Zwischen 2004 - dem letzten Besuch von AI in Libyen - und 2009 habe sich die Menschenrechtssituation aber doch ein wenig verbessert, stellte Eltahawy abschliessend fest. So seien etwa willkürlich inhaftierte Personen in der Zwischenzeit frei gelassen worden.

Auch sei der Umgang mit regimekritischen Stimmen im Land etwas besser geworden, sagte die Menschenrechtlerin.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=444972

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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