Donnerstag, 10. Juni 2010 / 14:28:38
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Bundesgericht verneint Anspruch auf Apple-Notebook
Luzern - Die Schwyzer Fürsorgebehörden haben einem Sozialhilfeempfänger zu Recht kein 2500 Franken teures Apple-Notebook finanziert. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Der Betroffene hatte 2009 um eine Kostengutsprache für 2499 Franken zur Anschaffung eines Laptops «Apple MacBook Pro» ersucht. Die Fürsorgebehörden seiner Wohngemeinde verwehrten ihm diesen Wunsch, was vom Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigt wurde. In letzter Instanz hat nun auch das Bundesgericht seine Beschwerde abgewiesen.
Die Richter in Lausanne verweisen darauf, dass von der Verfassung her nur diejenige Hilfe geboten ist, die für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar ist. Die obere Grenze für Sozialhilfeleistungen bemesse sich gemäss den massgebenden Richtlinien «am sinnvollen Verhältnis zum Lebensstandart der übrigen Bevölkerung.»
Dieser Rahmen würde laut Gericht hier gesprengt. Beim Kauf des teuren Notebooks würde der Betroffene nämlich besser gestellt als andere Personen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen. Dass ihm die Fürsorgebehörden 2006 offenbar einen Laptop zugestanden hätten, gebe ihm keinen Anspruch für die Neuanschaffung.
ade (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=443495
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