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Das St.Galler Kantonsgericht urteilt im Betrugsfall.

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Donnerstag, 20. Mai 2010 / 12:40:34

Prostituierte freigesprochen in St. Gallen

St. Gallen - Das Kantonsgericht St. Gallen hat einen Ex-Direktor einer Versicherung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er hatte seine Arbeitgeberin um 1,5 Millionen Franken betrogen. Die Prostituierte, die das Geld von ihm erhalten hat, wurde freigesprochen.

Damit hat das Kantonsgericht die Berufung der 26-Jährigen gestützt. Die Prostituierte war von der ersten Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Es sei aber nicht klar nachgewiesen, dass die Angeschuldigte dem Ex-Direktor eine Liebesbeziehung vorgetäuscht habe, heisst es in der Urteilsbegründung. Der heute 39-jährige Angeklagte habe alle Warnsignale, von denen es laut Gericht sehr viele gab, einfach ignoriert und in hohem Masse leichtfertig gehandelt.

Geld von der Versicherung abgezweigt

Der ehemalige Direktor zweigte 2005 und 2006 rund 1,5 Millionen Franken von der Versicherung ab und gab das Geld der Frau in der Hoffnung, sie schaffe dadurch den Schritt aus der Prostitution. Bevor er von seiner Arbeitgeberin Geld ertrog, hatte er ihr bereits sein gesamtes Privatvermögen vermacht.

Das Ausstellen von fiktiven Rechnungen einer PR-Firma, die auf das Call-Girl lauteten, das er geliebt habe, sei einfach gewesen, hatte er vor Gericht gesagt. Immer wieder habe die Frau Geld von ihm gefordert; er sei unter grossem Druck gestanden und die Liebe zu ihr habe ihn «blind, dumm und kriminell» gemacht.

Gewerbsmässiger Betrug

Das Kantonsgericht verurteilte den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit einer Probezeit von zwei Jahren.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=440944

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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