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Anlässlich ihres Besuchs in Tschad im Sommer 2007 stellte Calmy-Rey «gewisse Probleme» fest und beauftragte die DEZA, umgehend die notwendigen Schritte zu unternehmen.

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www.deza-taetigkeit.info, www.tschad.info, www.unter.info, www.lupe.info

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Mittwoch, 12. Mai 2010 / 00:22:20

DEZA-Tätigkeit in Tschad unter der Lupe

Bern - Jetzt befasst sich die Bundesanwaltschaft mit den Tätigkeiten der Direktion für Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit (DEZA) in Tschad. Dazu geführt hat die inzwischen abgeschlossene Administrativuntersuchung.

Dies sagte der Sprecher des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Georg Farago, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das EDA habe die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte rasch und eingehend informiert. Weitere Informationen gebe es erst nach Abschluss der laufenden Verfahren.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte bei einer Prüfung im Oktober 2006 festgestellt, dass es beim DEZA-Kooperationsbüro in N'Djamena/Tschad «grosse Lücken» bei Finanzen und Personal gebe.

Die grosse Zahl von Bankkonten erschwere die Prüfung der Bewegungen und habe es einem skrupellosen Mitarbeiter ermöglicht, strafbare Handlungen zu begehen. Zudem bestünden bei zwei grossen Projekten «Schwächen der Ausgabenkontrolle».

Im Revisionsbericht gab die EFK der DEZA eine Reihe von Empfehlungen zur Behebung der festgestellten Mängel ab. EDA-Chefin Micheline Calmy-Rey wurde laut Farago darüber nicht informiert.

Anlässlich ihres Besuchs in Tschad im Sommer 2007 stellte Calmy-Rey «gewisse Probleme» fest und beauftragte die DEZA, umgehend die notwendigen Schritte zu unternehmen. Das für das DEZA-Programm im Tschad verantwortliche Personal wurde ausgewechselt, ebenso wurden Anpassungen am Programm vorgenommen.

Im Sommer 2009 stellte die EFK in einer Nachkontrolle zum Revisionsbericht von 2006 fest, dass die Umsetzung der EFK-Empfehlungen durch die DEZA unbefriedigend war. Der neue DEZA-Direktor informierte die EDA-Chefin sofort über diesen Befund, worauf die EDA-Chefin eine Administrativuntersuchung anordnete.

«Die Administrativuntersuchung wurde inzwischen abgeschlossen. Sie hat dazu geführt, dass die Angelegenheit an die Bundesanwaltschaft überwiesen wurde», sagte Farago. Bis Ende März 2010 seien die Empfehlungen der Finanzkontrolle umgesetzt worden, fügte er an.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=439906

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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