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Der Papst habe das Rücktrittsgesuch «gemäss Artikel 401, Paragraph 2 des kanonischen Rechts» angenommen. (Symbolbild)

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Freitag, 23. April 2010 / 17:15:22

Kindsmissbrauch: Bischof von Brügge tritt zurück

Vatikanstadt - Der Papst hat das erste Rücktrittsgesuch eines Bischofs angenommen, das offiziell mit selbst begangenem Kindesmissbrauch begründet wurde. In Brüssel wurde ein Brief des Bischofs von Brügge, Roger Vangheluwe, verlesen, in dem dieser den Missbrauch eines Jungen zugab.

Nach der Verlesung sagte der Vorsitzende der belgischen Bischofskonferenz, André-Joseph Léonard, mit den Tränen kämpfend: «Wir sind uns der Vertrauenskrise bewusst, die das bei vielen Leuten bewirken wird.» Léonard, der der belgischen Bischofskonferenz seit Januar vorsteht, setzt sich für einen transparenten Umgang mit Missbrauchsfällen ein.

Der Papst habe Vangheluwes Rücktrittsgesuch «gemäss Artikel 401, Paragraph 2 des kanonischen Rechts» angenommen, erklärte der Vatikan. Dieser Paragraph sieht den Ruhestand eines Geistlichen wegen Krankheit oder «anderer schwerwiegender Gründe» vor.

Der Bischof von Brügge gab in einem öffentlich verlesenen Brief zu, er habe sich auch in seiner Zeit als Bischof noch an dem Jungen aus seinem Umfeld vergangen. «Das Opfer trägt noch an den Folgen», hiess es in dem Schreiben.

Er habe sich wiederholt für seine Taten bei dem Jungen und dessen Familie entschuldigt. «Aber das hat ihn nicht beruhigt. Mich auch nicht», fügte der 73-Jährige Geistliche hinzu. Nun bitte er «die ganze katholische Gemeinschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen» um Verzeihung.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=437404

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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