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Roman Polanski wird wahrscheinlich persönlich vor Gericht erscheinen müssen.

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Freitag, 23. April 2010 / 07:09:50

Polanski wird wahrscheinlich ausgeliefert

Los Angeles - Starregisseur Roman Polanski ist am Donnerstag vor einem kalifornischen Berufungsgericht mit dem Antrag auf eine Verurteilung in Abwesenheit gescheitert. Auch der Antrag seines damaligen Opfers auf Einstellung des Verfahrens wurde abgewiesen.

Polanskis Anwälte hatten Berufung gegen einen Richterspruch vom Januar eingelegt, wonach der flüchtige Regisseur persönlich vor der US-Justiz erscheinen muss. Sie machten geltend, das kalifornische Recht erlaube es ihrem Mandanten, dass er verurteilt werde, ohne persönlich nach Los Angeles zurückkehren zu müssen.

Der 76-Jährige wollte auf diese Weise einer Abschiebung aus der Schweiz entgehen. Doch der Richter wies den Antrag mit Rücksicht auf die Integrität des Justizsystems ab. Der stellvertretende Staatsanwalt argumentierte, der Angeklagte sei ein Flüchtling und es dürfe nicht sein, dass er dem Gericht die Bedingungen des Verfahrens diktiere.

Ob Polanskis Anwälte den Fall an die nächsthöhere Instanz weiterziehen wollen, wurde nicht bekannt.

Auslieferung immer wahrscheinlicher

Damit wird die Auslieferung Polanskis an die USA immer wahrscheinlicher. Vor einem Entscheid will die Schweiz Bern aber weitere Informationen seitens des US-Justizministeriums abwarten. «Bevor wir handeln können, brauchen wir weitere Informationen», sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz auf Anfrage.

Er erinnerte daran, dass Polanski einen Auslieferungsentscheid innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht in Bellinzona anfechten könnte. Dessen Entscheid könnte er anschliessend ans Bundesgericht weiterziehen - allerdings ohne grosse Erfolgsaussichten.

Wegen US-Haftbefehl festgenommen

Polanski war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde der polnisch-französische Regisseur Anfang Dezember mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad BE unter Hausarrest gestellt.

Der Oscar-Preisträger ist in den USA angeklagt, 1977 ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Polanski hatte damals ein Schuldbekenntnis abgelegt und sass 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber der Fortsetzung des Verfahrens, indem er ins Ausland floh.

Die US-Staatsanwaltschaft besteht seither auf einer Auslieferung. Polanskis damaliges Opfer, Samantha Geimer, will nicht mehr gegen den Regisseur vorgehen. Doch auch ihr Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde am Donnerstag von dem kalifornischen Berufungsbericht abgelehnt.

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=437298

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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