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Eine neue Bürgerinitiative soll der EU mehr Demokratie bringen.

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Mittwoch, 31. März 2010 / 15:11:51

Mehr Demokratie in EU angestrebt

Brüssel - Die EU versucht, demokratischer zu werden. Ein Instrument dazu soll die neue Bürgerinitiative bilden. Ähnlich dem Initiativrecht in der Schweiz könnten damit EU-Bürgerinnen und -Bürger direkt neue Rechtsvorschriften anregen.

Allerdings entspricht die EU-Initiative eher der in der Schweiz inzwischen aus der Verfassung gestrichenen Allgemeinen Volksinitiative. Damit hätten in der Schweiz 100'000 Stimmberechtigte mit ihrer Unterschrift die Einführung (oder Aufhebung) von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen können.

Ebenfalls um die Anregung neuer Gesetze geht es bei der Bürgerinitiative innerhalb der EU. So sieht es eine neue Bestimmung im EU-Reformvertrag von Lissabon vor. Anders liegt die gängige Volksinitiative in der Schweiz, die sich auf konstitutioneller Ebene bewegt und eine lange Tradition hat.

In der EU wird mit der Bürgerinitiative neues Terrain betreten. Die Initiative «wird eine völlig neue Form der partizipatorischen Demokratie in der EU einführen», erklärte EU-Verwaltungskommissar Maros Sefcovic vor den Medien in Brüssel.

Nötige Zahl der Unterschriften

Sefcovic stellte den Vorschlag der EU-Kommission vor, wie die Bürgerinitiative umgesetzt werden soll. Unter anderem geht es dabei um die nötige Zahl der Unterschriften, die verschiedenen Fristen und die Kontrollen für die Gültigkeitserklärung der Initiativen.

So muss die Initiative von mindestens einer Million Bürger aus mindestens einem Drittel der EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Nach einem Schlüssel über die Anzahl der EU-Parlamentarier jedes Landes wird auch die Mindestzahl der pro Land nötigen Unterschriften festgelegt. Unterschriften können laut Vorschlag auch über Internet gesammelt werden.

Stimmen der Ministerrat und das EU-Parlament möglichst schnell dem Vorschlag zu, könnte dieser «noch vor dem ersten Geburtstag des Lissabon-Vertrags» am 1. Dezember in Kraft treten, sagte Sefcovic. In fünf Jahren nach Inkrafttreten des Reglements soll eine Evaluierung des «revolutionären neuen Instruments» stattfinden.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=434400

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