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Die Praxis der Kirche ist nicht unumstritten.


Die Kirche will daraufhin arbeiten, dass sich die Täter selbst anzeigen.


Die Bischöfe sehen sich bestätigt.

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Samstag, 20. März 2010 / 20:03:35

Schweizer Bischöfe: Kein Handlungsbedarf

Bern - Die Schweizer Bischofskonferenz sieht nach der Veröffentlichung des Hirtenbriefs zum sexuellen Missbrauch in der irischen Kirche vorerst keinen Handlungsbedarf. Sie versteht den Brief des Papstes als Bestätigung für ihr Vorgehen bei solchen Fällen in der Schweiz.

Schon heute stünden die Interessen der Opfer im Zentrum, sagte Walter Müller, der Sprecher der Bischofskonferenz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Obwohl sich der Brief an die Katholiken in Irland richte, habe der Brief auch für die Schweiz eine Bedeutung.

«Der Brief bestätigt die Richtlinien, welche die Kirche für Fälle des sexuellen Missbrauchs im Jahr 2002 aufgestellt hat», stellte Müller in einer ersten Reaktion auf den Hirtenbrief fest. Bekräftigt werde darin vor allem die Haltung, dass im Interesse der Opfer gehandelt werden müsse.

Schon heute arbeite die Kirche bei Missbrauchs-Fällen, die ihr bekannt würden, darauf hin, dass sich der Täter den Behörden stelle, sagte Müller. Dies hat der Papst in seinem Hirtenbrief den irischen Geistlichen nahegelegt, die sich an Minderjährigen vergangen haben.

Der jüngste Fall im Bistum Chur bestätigt laut Müller diese Praxis. Dort hätten die Kirche und das Opfer gemeinsam Anzeige erstattet. In der vergangenen Woche hatte ein Pfarr-Administrator im Kanton Schwyz sexuelle Handlungen in den 1970-er Jahren mit einem minderjährigen Opfer zugegeben. Der Mann trat zurück.

Nicht unumstritten

Die Richtlinien der Bischofskonferenz sind aber nicht unumstritten. Kritisiert wird etwa, dass die Kirche nicht selbst aktiv wird gegen mutmassliche Täter. Nur wenn das Opfer einverstanden ist, reicht sie Anzeige ein.

Ausnahmen wären laut Müller aber vorgesehen: Wenn die Gefahr der Wiederholung des sexuellen Missbrauchs bestehe, würde die Kirche auch selbst Anzeige erstatten, sagte er.

Personen weiter im Amt

Offenbar führt dieses Vorgehen dazu, dass angeschuldigte Personen weiter im Amt bleiben können. Es gebe solche «Einzelfälle», bestätigte Adrian von Kaenel, der Präsident des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe in der Pastoral», vergangene Woche in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger». Von Kaenel steht dem Fachgremium als kirchenunabhängiger Anwalt vor.

In den letzten Jahren wurden in der Schweiz immer wieder Missbrauchsfälle bekannt. Beim Fachgremium, das die Konferenz 2002 einsetzte, ist die Rede von 60 Meldungen in den letzten 15 Jahren.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=432914

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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