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Die Busse für Nichtbezahlen der Autobahnvignette wird erhöht.

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Freitag, 19. März 2010 / 19:22:54

Nationalrat verschärft Regeln für Armeewaffe

Bern - Mit den Schlussabstimmungen zu 12 Vorlagen haben die eidgenössischen Räte die dreiwöchige Frühjahrssession abgeschlossen. Mit Ausnahme der Richterverordnung unterstehen alle Vorlagen dem fakultativen Referendum.

Eine beschlossene Sache ist das Referendum gegen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Für die Gewerkschften, die SP und die Grünen ist der Leistungsabbau in diesem Ausmass nicht akzeptabel.

Parlamentarisch unter Dach kamen unter anderem mit 192:0 (Nationalrat) und 42:0 (Ständerat) die Teilrevision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (Strukturreform), mit der die Aufsicht über die Pensionskassen gestärkt wurde;

mit 133:58 bei 2 Enthaltungen und 43:0 bei 1 Enthaltung eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes, mit der die Busse für Nichtbezahlen der Autobahnvignette auf 200 Franken erhöht wurde;

und mit 91:64 bei 37 Enthaltungen und 32:12 die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die neben Beitragserhöhungen vor allem auch Leistungskürzungen bringt.

Transfer in neuen IV-Fonds

Mit 158:2 bei 31 Enthaltungen und 44:0 beschlossen wurde eine Änderung des Militärgesetzes, mit der unter anderem die Regeln für die Abgabe einer Armeewaffe verschärft wurden;

mit 132:56 und 4 Enthaltungen und 42:0 bei 2 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen.

Mit 193:0 und 44:0 ist eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes gutgeheissen, mit der geregelt wird, wie mit säumigen Prämienzahlern umgegangen wird;

und mit 190:0 und 44:0 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Sanierung der Invalidenversicherung, mit der 5 Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds in den neuen IV-Fonds transferiert werden.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=432817

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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