News - powered by news.ch


Keine Rechtshilfe der Schweiz an Iran: Präsident Mahmud Ahmadinedschad.

Abbildung vergrössern

 
www.rechtshilfe.info, www.bellinzona.info, www.blitzt.info, www.keine.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Batman Kostüm Pulp Fiction

 Batman Kostüm
 Pulp Fiction



Montag, 15. März 2010 / 12:29:02

Keine Rechtshilfe: Iran blitzt in Bellinzona ab

Bellinzona - Das Bundesstrafgericht verweigert dem Iran unter dem Regime von Mahmud Ahmadinedschad kategorisch die Leistung von Rechtshilfe. Die Richter in Bellinzona glauben selbst dann nicht an die Einhaltung der Menschenrechte, wenn der Iran dies explizit zusichern sollte.

Die Islamische Republik Iran hatte die Schweiz in einem Betrugsverfahren 2006 um Rechtshilfe ersucht. Ein portugiesischer Staatsangehöriger, der mit seiner Familie heute auf Zypern lebt, soll von der staatlichen iranischen Beschaffungsbehörde 120 Millionen Dollar für den Ankauf eines Airbus erhalten haben.

Das Geld hat er nach Angaben im iranischen Gesuch in die eigene Tasche gesteckt und zur Zahlung von Bestechungsgeldern verwendet. Die Mittel seien über verschiedene Konten transferiert und teilweise an seine Familienangehörigen überwiesen worden.

Unterlagen zu Bankkonten

Ersucht wurde die Schweiz um Unterlagen zu Bankkonten der Betroffenen, sowie die Sperrung der Konten. Die Bundesanwaltschaft stimmte der Rechtshilfe 2009 grundsätzlich zu, überliess es aber dem Bundesamt für Justiz (BJ), vom Iran zuvor allenfalls noch verschiedene Garantieerklärungen einzufordern.

Das BJ erstellte in der Folge einen Forderungskatalog. Der Iran sollte zusichern, die physische und psychische Integrität allenfalls festgenommener Personen zu gewährleisten. Zudem dürften weder Körperstrafen noch die Todesstrafe verhängt oder ein Sondergericht eingesetzt werden.

Im Strafverfahren seien Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte der Angeklagten zu wahren. Schweizer Vertreter sollten sie zudem jederzeit besuchen können. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Portugiesen und seiner Familie nun gutgeheissen und die Leistung von Rechtshilfe kategorisch untersagt.

 

tri (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=432140

In Verbindung stehende Artikel:


Iran stört Verhältnis von Russland und USA
Donnerstag, 18. März 2010 / 14:55:57
[ weiter ]
Iran baut Kurzstrecken-Raketen in Serie
Sonntag, 7. März 2010 / 13:41:48
[ weiter ]
Iran: Schweizer Firmen können bestraft werden
Freitag, 29. Januar 2010 / 08:46:24
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]