Freitag, 12. März 2010 / 12:47:17
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Schlägerprozess: Mitschüler zu ängstlich um auszusagen
Zürich/München - Beim Prozess gegen die drei Küsnachter Schüler hätten am Donnerstag zwei Mitschüler vor dem Oberlandesgericht München als Zeugen aussagen sollen. Sie blieben der Verhandlung jedoch fern, wie die Justizpressestelle mitteilte.
Als Grund für das Fernbleiben hätten sie ihre «anhaltende Belastungsstörung mit Angstzuständen» angegeben, schreibt die Justizpressestelle. Alle anderen geladenen Zeugen hätten aber vernommen werden können.
Notfalls Besuch in der Schweiz
Angaben über die Aussagen der Jugendlichen machte das Oberlandesgericht nicht. Das Gericht werde notfalls in die Schweiz fahren, um die Zeugen zu vernehmen, sagte die Justizsprecherin Margarete Nötzel gegenüber dem Zürcher Sender Radio 1. Es werde aber wohl erst nach der Einvernahme aller Zeugen entschieden, ob die Vernehmung der beiden nicht in München erschienenen Mitschüler nötig sei.
Der Prozess wird wie geplant am 29. März um 9.30 Uhr weitergeführt. Als Zeugen sind zwei weitere Mitschüler, zwei Lehrer sowie die Eltern der Angeklagten vorgeladen. Das Urteil ist für den 7. April vorgesehen.
Schläger halten dicht
Die drei angeklagten Jugendlichen aus Küsnacht hüllen sich seit Prozessbeginn hartnäckig in Schweigen. Ob dies in diesem Fall die richtige Taktik ist, wird zumindest vom Münchner Strafrechtsprofessor Ulrich Schroth bezweifelt.
«Ein Geständnis wäre sicher strafmildernd, weil dies auch ein Stück Reue zeigen würde», sagte er gegenüber der «NZZ». Dies würde sich gerade bei einem solchen Jugendstrafprozess «sehr mildernd» auf das Strafmass auswirken.
fest (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=431779
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