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Der Sicherheitsdienst darf Personen zwar kontrollieren, aber nicht festnehmen.

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Montag, 8. März 2010 / 21:23:08

Grünes Licht für Bahnpolizeigesetz

Bern - Im zweiten Anlauf klappts: Der Nationalrat hat das Bahnpolizeigesetz mit 152 zu 5 Stimmen verabschiedet. Nicht mehr vorgesehen ist die Privatisierung der Bahnpolizei, an der ein erster Bundesratsentwurf gescheitert war.

Ausgearbeitet hatte den neuen Anlauf die Verkehrskommission des Nationalrats gleich, nachdem der Nationalrat die Vorlage vor Jahresfrist zurückgewiesen hatte. Das neuaufgelegte Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr begrüsste auch der Bundesrat. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2011.

Das neue Gesetz unterscheidet klar zwischen einer Transportpolizei mit polizeilichen Funktionen und einem Sicherheitsdienst mit weniger Kompetenzen. Nur der Sicherheitsdienst darf privaten Unternehmen übertragen werden, die Transportpolizei muss wie bisher beim Transportunternehmen bleiben.

Als Polizeiangehörige vereidigt

Die Transportpolizisten sind in der Regel uniformiert und werden in die Pflicht genommen, also wie Polizeiangehörige vereidigt. Sie dürfen verdächtige Personen vorübergehend festnehmen und Gegenstände beschlagnahmen.

Der Sicherheitsdienst darf Personen zwar kontrollieren, aber nicht festnehmen. Seine Kompetenzen beschränken sich im wesentlichen auf die Durchsetzung von Hausrecht und Transportbestimmungen der Transportunternehmen.

Pistolen oder nicht?

Ein Geplänkel gab es bei der Ausrüstung der Transportpolizei mit Feuerwaffen. Anita Lachenmeier (Grüne/BS) wollte das im Gesetz explizit verbieten. Schusswaffen in engen Zügen und Bussen seien allzu gefährlich.

Der Rat hingegen wollte die Bewaffnung in die Kompetenz des Bundesrates stellen. Die Transportpolizisten seien zudem alles vereidigte und voll ausgebildete Beamte. Lachenmeiers Vorschlag gefährde den nun vorliegenden Kompromiss.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=431223

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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