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Die SVP des Kantons Zürich will den Zürcher Tieranwalt wieder abschaffen. (Symbolbild)

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Sonntag, 7. März 2010 / 14:12:45

Tierschutzanwalt-Initiative klar gescheitert

Bern - Die Kantone müssen auch künftig keine Tierschutzanwälte einsetzen. Die Tierschutzanwalt-Initiative ist am Ständemehr gescheitert. Laut Hochrechnung haben 71 Prozent der Stimmenden die Initiative abgelehnt.

Aus etlichen Kantonen liegen bereits die Schlussresultate vor. Deutlich abgelehnt wurde die Initiative gemäss den ersten Ergebnissen in den ländlichen Kantonen.

Im Kanton Uri sagten 82 Prozent der Stimmenden Nein, in Nidwalden 81 Prozent und in Schwyz 79 Prozent. Etwas weniger deutlich fiel die Ablehnung in den Kantonen Aargau und Solothurn mit 69 Prozent Nein-Stimmen aus.

Hätten Volk und Stände Ja gesagt, wären die Kantone verpflichtet worden, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Lanciert hatte die Initiative der Schweizer Tierschutz (STS). Er wollte erreichen, dass das geltende Gesetz konsequenter angewendet wird.

Ein fortschrittliches Tierschutzgesetz nütze nichts, wenn Tierquälereien weiterhin als Kavaliersdelikte behandelt würden, argumentierten die Initianten. Würden die Interessen der Tiere von einem Tierschutzanwalt vertreten, hätte die lasche Anwendung des Gesetzes ein Ende.

SVP will Zürcher Tieranwalt abschaffen

Als Beweis diente den Initianten der Kanton Zürich, der seit 1992 einen Tierschutzanwalt beschäftigt. Während in anderen Kantonen nur wenige oder gar keine Verfahren durchgeführt werden, gab es im Kanton Zürich allein im Jahr 2008 190 Verfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz.

Die SVP des Kantons Zürich will nun den Zürcher Tieranwalt wieder abschaffen. Nach dem Nein zur Initiative, plant die Partei im Zürcher Kantonsrat einen entsprechenden Vorstoss einzureichen, wie Alfred Heer, Präsident der kantonalen SVP auf Anfrage der SDA sagte.

Der Bundesrat und das Parlament hatten sich gegen die Initiative ausgesprochen, nicht zuletzt aus Gründen des Föderalismus: Sie wollten nicht in die Kompetenzen der Kantone eingreifen. Neben staatspolitischen führten die Gegner aber auch inhaltliche Argumente an.

Die Tierschutzanwälte griffen erst ein, wenn ein Tier gequält worden sei, gab Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard zu bedenken.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=431001

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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