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Gegen Lonza wurden in den vergangenen drei Jahren mehrere Sanktionen ausgesprochen.

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Donnerstag, 4. März 2010 / 10:51:01

Saftige Busse für Lonza

Zürich - Der Basler Spezialchemiekonzern Lonza ist von der Schweizer Börse SIX mit 100'000 Franken gebüsst worden. Grund sind Verletzungen der Vorschriften zu Management-Tranksaktionen, Ad hoc-Publizität und Regelmeldepflichten.

Anlass für die vergleichsweise saftige Busse ist laut Sanktionskommission der SIX auch der Umstand, dass gegen Lonza bereits in den vergangenen drei Jahren mehrere Sanktionen ausgesprochen werden mussten.

Es habe sich dabei um mehrere kleinere, voneinander unabhängige Fehler gehandelt, sagte Lonza-Sprecher Dominik Werner auf Anfrage der SDA. «Wir haben im vergangenen April darum die Prozesse angepasst und die Verantwortlichkeiten neu geregelt», so der Sprecher weiter.

Lonza überschritt den Gesamtwert der Meldeschwelle

Im neusten Fall hatte Lonza Management-Transaktionen eines Geschäftsleitungsmitglieds im Februar 2009 nicht korrekt gemeldet und anschliessend zu spät korrigiert, wie es in einem Communiqué der SIX heisst.

Dabei ging es um zwei Transaktionen im Volumen von gut 70'000 respektive knapp 100'000 Franken. Damit überschritt der Gesamtwert die Meldeschwelle von 100'000 Fr. pro Kalendermonat.

Verstoss gegen Vorschriften zur Ad hoc-Publizität

Weiter habe Lonza mehrfach gegen Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verstossen. Erstens veröffentlichte sie das Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes nicht sofort nach Kenntnisnahme durch den Verwaltungsrat. Zweitens gab sie die Nomination eines neuen Verwaltungsratsmitgliedes nicht sofort nach deren Feststehen gemäss den Regeln der Ad hoc-Publizität bekannt, wie es weiter heisst.

Stattdessen erfolgte die Publikation der Nomination verspätet mit der Einladung zur Generalversammlung, welche zudem nur einem Teil der vorgeschriebenen Empfängern von Ad hoc-Mitteilungen zugestellt wurde.

Die Busse von 100'000 wird Lonza akzeptieren. Sie ist eine der höchsten Sanktionen der SIX - maximal hätte die Börse ein Bussgeld von 200'000 Franken verhängen können.

pad (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=430580

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