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Nach geltendem Recht könnten die EU-Staaten die Genehmigung zum Anbau verweigern.

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Thomas Ott

 Thomas Ott



Dienstag, 2. März 2010 / 19:07:47

EU lässt Anbau von Genkartoffel Amflora zu

Brüssel - Die EU hat nach jahrelangem Ringen dem Chemiekonzern BASF den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora erlaubt. Die Industriekartoffel zur Stärkeproduktion darf bei Einverständnis der EU-Staaten in diesem Jahr in Europa auf den Acker kommen.

Die Abfallprodukte bei der Verwertung in der Industrie seien als Futtermittel zulässig, entschied die EU-Kommission in Brüssel. BASF begrüsste die Zulassung, die der Konzern erstmals vor 13 Jahren beantragt habe.

Protest von Umweltschutzverbänden

Umweltschutzverbände protestierten gegen den Beschluss. Nach ihrer Auffassung sind Gesundheitsschäden langfristig nicht auszuschliessen.

Die besonders viel Stärke produzierende Amflora ist für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Sie soll in der Papier-, Garn- und Klebstoffindustrie eingesetzt werden. Die Kartoffel enthält ein Marker-Gen, das Antibiotikaresistenz anzeigt.

Wird Antibiotikum wirkungslos?

Die Furcht davor, dass dies langfristig ein in der Medizin verbreitetes Antibiotikum wirkungslos machen könnte, führte zu jahrelangem Tauziehen. Mehrfach untersuchte die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die Auswirkungen von Amflora und kam immer zum Ergebnis, dass keine Schäden für die Umwelt oder die Gesundheit zu befürchten seien.

Die EU-Staaten konnten sich im Streit über die Kartoffel trotzdem nicht einigen, so dass die Entscheidung letztlich bei der Kommission landete.

Greenpeace: Schockierende Entscheidung

Greenpeace sprach von einer schockierenden Entscheidung. Die Kommission ignoriere die ökologischen und gesundheitlichen Risiken von Amflora. Auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz hat grösste Bedenken. Die Übertragung des Resistenz-Gens auf Bakterien des Magen-Darm-Trakts sei nicht auszuschliessen.

Amflora soll ab April in Deutschland und Tschechien angebaut werden, in den kommenden Jahren sollen die Niederlande und Schweden hinzukommen. Nach geltendem Recht könnten die EU-Staaten die Genehmigung zum Anbau verweigern.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=430373

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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