News - powered by news.ch


Ein Journalist der Zeitung NZZ am Sonntag durfte Sachen aus vertraulichen Papieren zitieren.

Abbildung vergrössern

 
www.blocher-roschacher.info, www.journalist.info, www.zitieren.info, www.affaere.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Games! Monsters Inc. Plakate

 Games!
 Monsters Inc. Plakate



Mittwoch, 17. Februar 2010 / 12:20:46

Affäre Blocher-Roschacher: Journalist durfte zitieren

Bern - Ein Journalist der «NZZ am Sonntag» durfte im Juni 2008 im Zusammenhang mit der Affäre Blocher-Roschacher aus einem vertraulichen Papier des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes zitieren. Das hat am Mittwoch eine Berner Richterin entschieden.

Die Strafeinzelrichterin sprach den Journalisten vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen frei, weil in diesem Fall die Pressefreiheit stärker wiege als das Geheimhaltungsinteresse des Staats. Es habe ein öffentliches Interesse am Bekanntwerden des Verhaltens von SVP-Präsident Toni Brunner gegeben.

Beim vertraulichen Papier handelte es sich um ein Gesuch, in dem der damalige ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu den Nationalrat zu prüfen bat, ob die parlamentarische Immunität von Brunner aufzuheben sei.

Brunner stand damals im Verdacht, dem Departement von SVP-Bundesrat Blocher ein vertrauliches Dokument der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats vorgelegt oder ausgehändigt zu haben. Dies im Zusammenhang der GPK-Untersuchung zur Affäre Blocher-Roschacher. Brunner gehörte der Subkommission an, welche die Untersuchungen tätigte.

Entschluss zu Brunners Schutz

Die Rechtskommission des Nationalrats beantragte in der Folge dem Nationalrat, die Immunität Brunners aufzuheben. Doch entschieden sich die eidgenössischen Räte nach einem Hin und Her schliesslich im Juni 2009, die Immunität Brunners zu schützen.

Im September 2009 stellte dann Pierre Cornu das Verfahren gegen Brunner wegen angeblicher Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Es war im September 2007 von der GPK des Nationalrats gegen Unbekannt eingereicht worden.

Der «NZZ»-Journalist war von einem Berner Untersuchungsrichter per Strafmandat noch zu einer Busse von 800 Franken verknurrt worden, erhob dagegen aber Einspruch.


fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=428435

In Verbindung stehende Artikel:


Blocher-Roschacher-Affäre: «Kein Komplott»
Freitag, 25. März 2011 / 12:35:47
[ weiter ]
Klatsch-Fehden: NZZ bis Tagi, Hauptsache Zürich
Mittwoch, 17. Februar 2010 / 09:04:15
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]