Donnerstag, 11. Februar 2010 / 17:00:52
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Göldi soll 4 statt 16 Monate ins Gefängnis
Bern - Neues Urteil in der Affäre Gaddafi: Der Schweizer Geschäftsmann Max Göldi soll wegen Verletzung von Visa-Bestimmungen für vier Monate in ein libysches Gefängnis. Dieses Urteil verkündete ein Berufungsgericht in Tripolis.
Es verkürzte damit Göldis Strafe um ein Jahr, wie Göldis libyscher Anwalt Salah al-Sahaf erklärte. Das Urteil sei dennoch eine «schlechte Nachricht». Göldi könne nun innerhalb von drei Tagen dagegen beim Obersten Gericht rekurrieren, sagte er.
Göldi war demnach bei der Urteilsverkündung vor Gericht nicht anwesend. Zur Frage, ob der Schweizer nun ins Gefängnis müsse, sagte Sahaf, der Entscheid liege beim Generalstaatsanwalt. In erster Instanz war der Chef der libyschen Tochter des ABB-Konzerns zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Am vergangenen Samstag war Göldi zudem mit umgerechnet rund 800 Franken gebüsst worden. In diesem zweiten Prozess waren ihm illegale wirtschaftliche Aktivitäten zur Last gelegt worden.
AI fordert Aufhebung
Amnesty International (AI) zeigte sich «sehr enttäuscht» über das jüngste Urteil. AI habe analog zum Fall des zweiten Schweizers, Rachid Hamdani, auf einen einen Freispruch für Göldi gehofft, sagte der Sprecher der Menschenrechtsorganisation, Daniel Graf.
AI fordere von der libyschen Justiz, das Urteil gegen Göldi aufzuheben. Vier Monate Gefängnis seien «inakzeptabel». Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte das neue Urteil gegen Göldi. Das EDA wolle dieses derzeit und bis auf weiteres nicht kommentieren, sagte ein Sprecher.
Nach den Freisprüchen war die Hoffnung gewachsen, dass auch Göldi frei kommen und beide Schweizer endlich in die Schweiz zurückkehren könnten. Hamdani jedoch warte weiter auf die Rückgabe seines Passes durch die libyschen Behörden, sagte AI-Sprecher Graf.
Anwalt Sahaf zeigte sich zuversichtlich, dass Hamdani das Land aber bald verlassen darf. Er habe «von den libyschen Behörden Versprechungen erhalten, dass Herr Hamdani heute oder morgen seinen Pass erhalte». Danach könne er ausreisen, sagte Sahaf.
bert (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=427592
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