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Conrad Murray: Fahrlässige Tötung?

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Montag, 8. Februar 2010 / 19:46:59

Jacksons Arzt will angeblich auf «nicht schuldig» plädieren

Los Angeles - Im Zusammenhang mit dem Tod von Popstar Michael Jackson hat die Staatsanwaltschaft in Los Angeles Anklage gegen dessen Leibarzt Conrad Murray erhoben. Die Klage laute auf fahrlässige Tötung, teilte das Büro des Distriktstaatsanwalts von Los Angeles mit.

Murray habe Jacksons Tod durch «ungesetzliches» Verhalten verursacht, ohne dass er dabei einen «bösartigen Vorsatz» verfolgt habe, hiess es in einer Erklärung. Darauf stehen nach kalifornischem Recht bis zu vier Jahre Haft. Murray wollte nach Angaben seines Anwalts noch vor Gericht erscheinen.

Kaution

Er werde auf «nicht schuldig» plädieren, hiess es vorab. Murrays Anwalt Michael Flanagan hatte gesagt, er werde für seinen Mandanten sofort Kaution hinterlegen. Der Internetdienst «Tmz.com» rechnet mit einer Kaution in Höhe von 25'000 Dollar. Murrays Anwälte rechnen nach eigenen Angaben mit einem langen Verfahren.

Murray werde nach dem Gerichtstermin Los Angeles wieder verlassen und nach Las Vegas (Nevada) oder Houston (Texas) zurückkehren, hiess es weiter. Der Kardiologe war in beiden Städten als Arzt tätig, bevor Jackson ihn letztes Frühjahr als Leibarzt engagierte.

Jacksons Familie will harte Bestrafung

Nach dem überraschenden Tod Jacksons im vergangenen Juni hatte Murray eingeräumt, den Popstar mit starken Medikamenten - darunter das starke Narkosemittel Propofol - behandelt zu haben. Dem Totenschein zufolge starb der «King of Pop» an einer «akuten Vergiftung» mit Propofol.

Murray hatte dem 50 Jahre alten Jackson am frühen Morgen des 25. Juni etliche Beruhigungsmittel gegeben, die dem Star zum Verhängnis wurden. Jacksons Familie drängt auf eine harte Bestrafung Murrays.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=427162

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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