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Silvio Berlusconi soll seinen Anwalt David Dills zu Falschaussagen bewogen haben.

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Freitag, 15. Januar 2010 / 14:11:40

Berlusconi-Prozess: Anwälte fordern Aussetzung

Rom - Die Rechtsanwälte des italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi haben die Aussetzung des Korruptionsprozesses gegen ihren Mandanten beantragt. Die Prozessakten seien «nicht verwendbar», begründeten sie ihren Vorstoss.

Ein Teil dieser Akten enthält neue Korruptionsvorwürfe, die auf das Jahr 2000 zurückgehen. Das Gericht muss noch am heutigen Freitag über den Antrag entscheiden, den die Staatsanwälte als unannehmbar bezeichneten. Berlusconi sei wegen seiner Verpflichtungen als Premierminister nicht vor Gericht anwesend gewesen, erklärten die Verteidiger.

Die Mailänder Staatsanwaltschaft wirft Berlusconi vor, seinem ehemaligen Rechtsanwalt David Dills im Jahr 1997 600'000 Dollar bezahlt zu haben, damit dieser in Prozessen gegen sein TV-Unternehmen Mediaset Falschaussagen macht. Beide Männer haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

Das Verfahren gegen Berlusconi war wegen eines umstrittenen Immunitätsgesetzes suspendiert worden, das im Juli 2008 vom Parlament gebilligt worden war. Erst im November 2009 wurde der Prozess wieder fortgesetzt, nachdem der Oberste Gerichtshof das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte.

Straffreiheit während der Amtszeit

Das Gesetz gewährte dem Premierminister und anderen hochrangigen Staatsvertretern während deren Amtszeit Straffreiheit.

Ein weiterer Korruptionsprozess gegen Berlusconi, der ebenfalls suspendiert worden war, wurde am 16. November 2009 neu aufgenommen und auf den kommenden Montag vertagt. Bei dem Verfahren geht es um den Verdacht des Betrugs und der Unterschlagung beim Kauf von Filmrechten für die Berlusconi-eigene Mediengesellschaft Mediaset in den 1990er Jahren.

Dem Medienunternehmer und rund einem Dutzend Mitangeklagten werden unter anderem Bilanzfälschung und Steuerbetrug vorgeworfen. Mediaset soll Filmrechte über Firmen in Steueroasen gekauft haben. Den italienischen Finanzbehörden sollen überhöhte Kaufpreise angegeben worden sein, um Steuern zu sparen.

pad (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=423853

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