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Ein bedingter Rückzug tritt in Kraft, wenn der indirekte Gegenvorschlag als Gesetz in Kraft tritt - ohne Referendum.

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Mittwoch, 13. Januar 2010 / 16:45:37

Für Initiativkomitees eröffnet sich eine neue Möglichkeit

Bern - Ab dem 1. Februar können Initiativkomitees ihr Volksbegehren «bedingt» zurückziehen, wenn sie mit dem indirekten Gegenvorschlag des Parlamentes einverstanden sind. Der Bundesrat hat entsprechend die Verordnung über die politischen Rechte geändert.

Ein bedingter Rückzug tritt in Kraft, wenn der indirekte Gegenvorschlag als Gesetz in Kraft tritt - ohne Referendum. Mit anderen Worten: Scheitert der indirekte Gegenvorschlag am Referendum, kommt die Initiative doch noch vor den Souverän.

Wichtig sei, schreibt die Bundeskanzlei, dass jedes Mitglied eines Initiativkomitees unabhängig entscheiden kann, ob es die Initiative nun unbedingt, bedingt oder gar nicht zurückziehen will. Gemäss Bundeskanzlei liegt es jedoch am Initiativkomitee, einen gemeinsamen Entscheid zu fällen.

In Genuss dieser neuen Bestimmung kommt bereits das Komitee der Initiative «Lebendiges Wasser». Es hat einem bedingten Rückzug bereits zugestimmt und wartet nun die Referendumsfrist vom 1. April 2010 ab. Bisher ist noch kein Referendum angekündigt worden.

smw (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=423557

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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