Freitag, 8. Januar 2010 / 17:42:23
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Prozess im Muotathaler Mord kommt vor Kantonsgericht
Schwyz - Der Mordfall im Muotathal von 2008 kommt vors Schwyzer Kantonsgericht. Das Urteil des Jugendgerichtes über den Gehilfen des Täters wird sowohl vom Staatsanwalt als auch vom Verteidiger weitergezogen. Im Fall des Haupttäters ist der Weiterzug noch offen.
Staatsanwalt Benno Annen bestätigte einen entsprechenden Bericht des «Boten der Urschweiz». Der Verteidiger des Hauptangeklagten hat zwar vorsorglich auch dessen Urteil angefochten. Den definitiven Weiterzug will er aber noch mit seinem Mandanten besprechen.
Der heute 18-jährige Haupttäter war im August wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Der Verteidiger hatte auf Totschlag oder vorsätzliche Tötung plädiert. Bei einem allfälligen Weiterzug ginge es um diese Qualifikation der Tat.
Ein weiterer Jugendlicher war der Gehilfenschaft schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Staatsanwalt zieht den Fall weiter, weil dieser Angeklagte nicht als Mittäter, sondern nur als Gehilfe verurteilt wurde. Der Verteidiger dagegen fordert einen Freispruch.
Der Mordfall hatte sich am 12. April 2008 in Ried-Muotathal ereignet. Der Täter tötete damals seine 39-jährige Stiefmutter und seinen 13-jährigen Stiefbruder mit mehreren Messerstichen. Danach griff er den leiblichen Vater an und verletzte diesen leicht. Als Motiv gab er an, er habe sich von seiner Stiefmutter benachteiligt gefühlt.
smw (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=422897
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