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Roman Polanski: Kann er mit einer raschen Entlassung rechnen?

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Donnerstag, 7. Januar 2010 / 06:51:06

Polanskis Anwälte wollen Verfahren in Abwesenheit

Los Angeles - Die Anwälte von Roman Polanski haben einen Richter in Los Angeles am Mittwoch (Ortszeit) ersucht, das Verfahren gegen den US-Regisseur in dessen Abwesenheit durchzuführen. Richter Peter Espinoza setzte darauf eine umfassende Anhörung auf den 22. Januar an.

Ausserdem forderte Espinoza die Anwälte auf, die Begründung für das Begehren schriftlich einzureichen. Der Richter deutete zudem an, er werde möglicherweise den nächsten Schritt der Schweizer Behörden abwarten.

Das Bundesamt für Justiz bereitet zurzeit seinen Entscheid auf das Auslieferungsgesuch der USA vor. Sprecher Folco Galli wollte sich am Mittwoch nicht darauf festlegen, wann dieser falle. Sollte das amerikanische Verfahren eingestellt werden, bestünde keine Grundlage mehr für das Auslieferungsgesuch der USA, sagt er.

Staatsanwaltschaft will Anwesenheit Polanskis

Die Staatsanwaltschaft erklärte an der Anhörung in Los Angeles am Mittwoch, sie werde verlangen, dass Polanski am Prozess anwesend sei. Der stellvertretende Staatsanwalt David Walgren sagte, der Regisseur müsse nach Kalifornien zurückkehren statt den Fall weiter «vom Komfort seines Schweizer Chalets in den Alpen» aus zu führen.

Polanski wartet zurzeit in seinem Chalet in Gstaad (BE) unter Hausarrest auf seine Auslieferung an die US-Behörden. Er soll 1977 eine damals 13-Jährige vergewaltigt haben. Bereits kurz danach war es in den USA zum Prozess gegen den Starregisseur gekommen. Nach seinem Geständnis entzog er sich jedoch dem Prozess durch Flucht.

Gab es Verfahrensfehler?

Ein kalifornisches Berufungsgericht hatte im vergangenen Dezember eine Einstellung des über 30-jährigen Verfahrens zwar abgelehnt, zugleich aber empfohlen, die US-Justiz solle erst in Abwesenheit des 76-jährigen Regisseurs prüfen, ob bei der ersten Verhandlung des Falls in den 70er Jahren tatsächlich vieles schief gelaufen sei.

Gebe es Beweise für Verfahrensfehler, könne Polanski mit einer raschen Freilassung aus der Auslieferungshaft rechnen, hiess es. Nach kalifornischem Recht muss Polanski aufgrund seines Geständnisses mit einer maximalen Haftstrafe von zwei Jahren rechnen.

tri (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=422608

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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