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Karadzic steht seit Ende Oktober vor Gericht und wollte sich eigentlich selbst verteidigen.

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Donnerstag, 24. Dezember 2009 / 17:32:37

Karadzic muss Pflichtverteidiger akzeptieren

Den Haag - Das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat den Einspruch des früheren bosnischen Serbenführers Radovan Karadzic gegen die Bestellung eines Briten zum Pflichtverteidiger abgelehnt.

Der Angeklagte habe das Gericht nicht davon überzeugen können, dass die Auswahl fehlerhaft oder unverhältnismässig gewesen sei, heisst es in der Entscheidung des Vorsitzenden Richters O-Gon Kwon.

Karadzic hatte am 4. Dezember den Antrag gestellt, die Berufung des Briten Richard Harvey zu annullieren. Karadzics Rechtsberater Peter Robinson hatte mitgeteilt, der 64-Jährige fordere jemanden aus «seiner Region», der «die gleiche Sprache» spreche.

Das UNO-Tribunal hatte Ende November einen Antrag des früheren bosnischen Serbenführers abgelehnt, sich seinen Verteidiger selbst auszusuchen.

Prozess vertagt

Karadzic steht seit Ende Oktober vor Gericht und wollte sich dort ursprünglich selbst verteidigen. Da er den Prozess aber boykottiert, entschied das Tribunal Anfang November, einen Pflichtverteidiger zu berufen.

Die Kammer vertagte den Prozess zugleich auf den 1. März 2010, um der Verteidigung Gelegenheit zum Studium der Prozessunterlagen zu geben. Der Ex-Serbenführer ist wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 angeklagt.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=421167

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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