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Die Regierung wollte die Grenze der Bettenzahl aber auch nicht zu tief ansetzen. (Archivbild)

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Freitag, 18. Dezember 2009 / 15:36:21

Neue Vorschrift: Wieviele Betten in Berner-Spitälern

Bern - Die Berner Kantonsregierung will mit einer ersten, bescheidenen Massnahme gegen die explodierenden Kosten im Gesundheitswesen vorgehen. Erstmals schreibt sie den Spitälern im Kanton vor, mit wie vielen Betten diese auskommen sollen.

Die Spitalliste 2010 erfüllt somit auch die Vorgabe des Bundesrats, der eine verbindliche Anpassung der Kapazitäten im Gesundheitswesen forderte. Aus diesem Grund hatte er die bernische Spitalliste 2007 gerügt. Auch die Liste 2009 genügte dieser Anforderung nicht.

Das Überangebot sei mitverantwortlich für die hohen Kosten im Gesundheitswesen, sagte der bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud. Die neue Spitalliste sei ein Zwischenschritt zur Lösung solcher Kostenprobleme.

Wieviele Leistungen von Krankenkassen

Auf der Liste stehen die öffentlichen und privaten Spitäler des Kantons Bern. Ihnen hat die Regierung eine maximale Bettenanzahl zugeordnet. Diese Zahl gibt vor, wieviele Leistungen des Betriebs von der Krankenkasse übernommen werden können.

Die festgelegten Bettenzahlen entsprechen in etwa dem heutigen Bestand der Spitäler. Allerdings hatten die Spitäler davor höhere Bettenzahlen beantragt. Die Regierung wollte die Grenze aber auch nicht zu tief ansetzen, weil das beispielsweise zu langen Wartezeiten in den Spitälern führen könnte.

zel (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=420336

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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