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Am 1. Februar werden die Vorschriften für Werbespots für Alkoholika gelockert. (Symbolbild)

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Freitag, 4. Dezember 2009 / 21:33:19

Gelockerte Vorschriften für Alkoholika-Werbespots

Bern - Am 1. Februar werden die Vorschriften für Werbespots für Alkoholika gelockert. Der Bundesrat hat entschieden, das revidierte Radio- und Fernsehgesetz auf dieses Datum in Kraft zu setzen. Die Schweiz kann deshalb von EU-Filmförderungsgeldern profitieren.

Zurzeit ist die Werbung für Bier und Wein auf SRG-Sendern sowie in Schweizer-Werbefenstern von ausländischen Fernsehanbietern - wie etwa SAT 1 - verboten. Hingegen dürfen lokale Fernsehsender und Privatradios für diese leichten Alkoholika Werbung machen.

Diese Vorschriften widersprachen der EU-Fernsehrichtlinie. Diese muss die Schweiz respektieren, wenn sie Beiträge der EU für das Filmwesen beziehen will. Mit dem MEDIA-Abkommen, das der Bundesrat ratifizierte, kann die Schweiz bis ins Jahr 2013 von der EU-Filmförderung profitieren.

Das Abkommen über die Schweizer MEDIA-Teilnahme wird seit September 2007 provisorisch angewendet. Die Schweiz leistet damit einen Beitrag von insgesamt 41 Millionen Franken. Politische und religiöse Werbung sowie Spots für Spirituosen und Mischgetränke bleiben verboten.

Teilnahme am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA

Schweizer Filmschaffende erhalten mit MEDIA leichteren Zugang zu Aus- und Weiterbildungsprogrammen der EU, und sie können ein internationales Netzwerk nutzen. Rund 40 Kinos in 17 Städten und 14 Verleihfirmen erhalten laut dem Bundesamt für Kultur (BAK) Beiträge für die Programmierung und den Vertrieb europäischer Filme.

Das Parlament hiess sowohl die Liberalisierung bei der Werbung als auch die Teilnahme am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA gut. Voraussetzung für das Inkrafttreten des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) ist, dass kein Referendum lanciert wird. Die Frist endet am 14. Januar; über Referenden ist nichts bekannt.

smw (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=418203

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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