![](/img/article/109523-spital.jpg) ![](/img/1pix_transparent.gif) In Zukunft muss die obligatorische Krankenversicherung nur noch nach dem Pflegebedarf abgestufte Beiträge bezahlen. (Archivbild)
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Freitag, 4. Dezember 2009 / 12:29:18
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Bund verschiebt Pflegefinanzierung auf 2011
Bern - Aus Rücksicht auf die Kantone wird die neue Pflegefinanzierung ein halbes Jahr später eingeführt als geplant. Das entschied der Bundesrat. Das Gesetz tritt statt wie vorgesehen am 1. Juli 2010 erst am 1. Januar 2011 in Kraft.
Die Absicht, die neue Pflegefinanzierung bereits Mitte 2010 umzusetzen, löste bei den Kantonen Unmut aus. Der Bundesrat sei nach einer Intervention der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Überzeugung gelangt, dass die Inkraftsetzung Mitte 2010 den Kantonen Unsicherheiten bringe, vor allem beim Budgetieren.
Die wichtigste Neuerung der künftigen Pflegefinanzierung ist, dass die obligatorische Krankenversicherung künftig nur noch nach dem Pflegebedarf abgestufte Beiträge bezahlen muss. Damit soll verhindert werden, dass Heimpflege und Spitex für die Krankenkassen zum Fass ohne Boden werden.
zel (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=418121
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