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Der Jet-Aviation-Erbe Carl Hirschmann. (Archivbild)

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Donnerstag, 3. Dezember 2009 / 08:05:49

Hirschmann will das Urteil weiterziehen

Basel - Der Zürcher Jetsetter Carl Hirschmann (29) ist zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 300 Franken verurteilt worden. Das Basler Strafgericht hat ihn wegen einer Schlägerei in einem Club der Körperverletzung und der Tätlichkeiten für schuldig befunden.

Die Probezeit beträgt drei Jahre. Hirschmann muss zudem eine Busse von 1000 Franken bezahlen sowie eine mindestens drei Jahre dauernde Psychotherapie absolvieren. Das Gericht folgte damit in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft, die für den wegen Verkehrsdelikten vorbestraften Clubbesitzer sogar eine sechsmonatige, bedingte Freiheitsstrafe gefordert hatte.

Hirschmann wird das Urteil ans Appellationsgericht weiterziehen, wie sein Medienbüro am Abend mitteilte. «Ich bin über den Ausgang des Prozesses sehr enttäuscht», wurde Hirschmann in dem Communiqué zitiert.

Der 28-jährige Hirschmann wurde der einfachen Körperverletzung und Tätlichkeiten schuldig gesprochen. Er hatte im Juni 2008 einen Partygast und dessen Freundin geschlagen. Der Vorfall ereignete sich am Rande der Kunstmesse «Art Basel».

«Lästige Groupies»

Der Vorfall ereignete sich im Juni 2008 an einer Party im Rahmen der Kunstmesse «Art Basel». Die Bilanz des Abends: Eine Prellung im Gesicht einer jungen Argentinierin, verursacht durch eine Ohrfeige, sowie eine gebrochene Nase bei ihrem Freund, einem Studenten und Lokalpolitiker aus Basel.

Laut Anklage wollte Hirschmann die Frau kennenlernen, blitzte mit seiner Anmache jedoch ab, was dessen männlichem Ego schlecht bekam. Er versetzte ihr eine kräftige Ohrfeige und schlug ihrem Freund, der zu Hilfe eilte, zwei Mal mit der Faust ins Gesicht.

Zahlreiche Zeugen stützten die Aussagen der beiden Partygäste, die von Hirschmann in einer Vernehmung als «lästige Groupies» bezeichnet wurden, die aus seiner Berühmtheit lediglich Profit schlagen wollten.

Feilschen um Geld

Alles falsch, sagt Hirschmann. Nach seinen Schilderungen hat sich alles ganz anders abgespielt: Die Frau habe ihn angesprochen. Er habe sie abgewiesen mit der Bemerkung, sie entspreche nicht seinem Geschmack. Ihr eifersüchtiger Freund habe sich eingemischt, worauf er, Hirschmann, sich bedroht gefühlt und dem Kontrahenten einen einzigen Schlag ins Gesicht verpasst habe.

Bei der ganzen Angelegenheit geht es nicht zuletzt auch um ein Feilschen um Geld. Im Hinblick auf einen Vergleich bietet der Angeklagte, Milliardärs-Erbe und Besitzer des Zürcher Clubs «Saint Germain», dem Geschädigten 10'000 Franken, im Gegenzug soll dieser seine Anzeige zurückziehen. Diese Summe ist aber dem Geschädigten deutlich zu niedrig.

Staatsanwalt: «Sinnlose Gewaltanwendung»

Der Staatsanwalt forderte 6 Monate bedingt auf drei Jahre sowie eine Busse von 800 Franken. Die Verteidigung beantragte Freispruch.

Der Staatsanwalt sprach von sinnloser Gewaltanwendung. Hirschmanns Opferrolle sei konstruiert. Hirschmann erklärte seinerseits, er habe in der Erwartung, angegriffen zu werden, aus einem Reflex gehandelt. Die Verletzung bedauere er von ganzem Herzen.

Der Besitzer des Zürcher Clubs «Saint Germain» ist bereits wegen Verkehrsdelikten vorbestraft und sieht sich auch in Zürich mit einem Verfahren konfrontiert: Anfang November wurde der «Jet Aviation»-Erbe auf offener Strasse verhaftet und für drei Tage in Untersuchungshaft gesetzt. Über die Gründe der Inhaftierung hält sich der zuständige Staatsanwalt bis heute bedeckt.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=417807

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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