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Die Wiederverkaufspreise für Medikamente gegen Erektionsstörungen wurden in Form von Publikumspreisempfehlungen festgelegt.

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www.potenzmittel.info, www.teuer.info, www.busse.info, www.weko.info

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Dienstag, 1. Dezember 2009 / 08:52:51

Busse von der WEKO: Potenzmittel zu teuer?

Bern - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen die drei Pharmakonzerne Pfizer, Eli Lilly (Suisse) und Bayer (Schweiz) eine Busse von 5,7 Mio. Fr. verhängt. Grund sind Preisabsprachen bei Potenzmitteln.

Die Vereinbarungen über die Festlegung von Wiederverkaufspreisen zwischen den Produzenten und den Verkaufsstellen von drei Medikamenten seien unzulässig, teilte die WEKO mit. Im konkreten Fall hätten die Produzenten die Wiederverkaufspreise für ihre Medikamente gegen Erektionsstörungen (Viagra, Cialis, Levitra) in Form von Publikumspreis-Empfehlungen festgelegt.

Diese Preise seien in die branchenspezifischen Informatiksysteme integriert oder würden direkt von den Grossisten an die Apotheken und an die selbstdispensierenden Ärzte übermittelt. Diese würde sie dann zu einer grossen Mehrheit unverändert gegenüber ihren Patienten anwenden. Diese Verhaltensweisen stellen laut WEKO unzulässige Abreden gemäss Kartellgesetz dar.

Nicht von Krankenkassen vergütet

Die drei Medikamente unterstünden zwar der Rezeptpflicht, würden aber nicht von den Krankenkassen vergütet (Hors-Liste Medikamente), stellt die WEKO weiter fest. Der Preis werde daher auch nicht staatlich festgelegt, sondern von den Verkäufern bestimmt. Der Markt unterstehe darum den allgemeinen Regeln des Kartellrechts.

Das System der Festlegung von Verkaufspreisen findet laut WEKO seinen Ursprung im Kartell der Branchenvereinigung Sanphar, das 2000 verboten wurde.

Bayer (Schweiz) wies in einer Mitteilung den Vorwurf von irgendwelchen Preisabsprachen zurück. Bayer (Schweiz) habe keine Vereinbarungen und keine Absprachen über Publikumspreise mit Apotheken oder selbstdispensierenden Ärzten getroffen.

Bayer habe gemäss der geltenden Schweizerischen Gesetzgebung gehandelt. Es würden weitere rechtliche Schritte gegen den Entscheid der WEKO geprüft.

tri (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=417493

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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