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Die Jungfrau.


Militärgericht im Grossratsgebäude in Chur: Die Anklage geht im Jungfrau-Drama von einem mittleren Verschulden der zwei Bergführer aus.

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www.jungfrau-drama.info, www.freigesprochen.info, www.bergfuehrer.info, www.beide.info

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Freitag, 20. November 2009 / 16:07:25

Jungfrau-Drama: Beide Bergführer freigesprochen

Chur - Das Militärgericht in Chur hat die zwei nach dem Unglück an der Jungfrau angeklagten Bergführer von Schuld und Strafe freigesprochen. Angeklagt waren sie der mehrfachen fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften. Beim Unfall hatte es sechs Tote gegeben.

Dem 47-jährigen Bergführer sprach das Gericht am Freitag eine Entschädigung von 75'000 Franken zu, der 34-jährige erhält 90'000 Franken.

Beim Unfall am Vormittag des 12. Juli 2007 waren fünf Rekruten und ein Wachtmeister in zwei Seilschaften rund 1000 Meter in den Tod gestürzt.

Der Entscheid, direkt zum Jungfrau-Gipfel aufzusteigen, sei zwar objektiv falsch gewesen, weil dadurch die Lawine auf dem Geländerücken ausgelöst worden sei, sagte der Gerichtsvorsitzende.

Fahrlässige Tötung hätte jedoch bedeutet, dass die Bergführer die Folgen pflichtwidrig nicht bedacht und sie die Risikogrenzen überschritten hätten.

Keine fahrlässige Tötung

Das war laut der Einschätzung des Gerichts nicht der Fall. Empfehlungen in Lawinen-Merkblättern seien kein «kategorischer Imperativ». Es fehle an konkreten Normen und Regeln, die einem Bergführer ein Verhalten zwingend vorschreiben würden.

Die zwei Angeklagten hätten am Vortag sowie am Unfalltag kein einziges Alarmzeichen für Lawinen wahrgenommen. Gemäss dem fünfköpfigen Gericht handelten sie nicht sorgfaltswidrig, als sie die Lawinengefahr als «mässig» beurteilten.

«Heimtückische Schwachschicht»

Sie hätten von einem im Sommer üblichen raschen Abklingen der Lawinengefahr ausgehen können.

Laut dem Gerichtsvorsitzenden sind die abgestürzten Wehrmänner Opfer einer «heimtückischen Schwachschicht» im Schnee geworden. Weil der Tatbestand der fahrlässigen Tötung nicht erfüllt sei, sei auch keine Verletzung der Dienstvorschriften gegeben.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=415677

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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