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Abriss des grossen Schneebretts nach dem Unfall damals am Südhang der Jungfrau.

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Montag, 16. November 2009 / 14:25:45

Jungfrau-Drama: Unfall wäre vermeidbar gewesen

Chur - Das Lawinen-Drama an der Jungfrau im Juli 2007 wäre höchst wahrscheinlich vermeidbar gewesen. Die Anklage wirft den beiden Bergführern vor, die Lawinengefahr falsch eingeschätzt zu haben. Der Prozess gegen sie hat heute in Chur begonnen.

Mit einer sorgfältigen Einschätzung der Schneedecke beim Aufstieg auf die 4158 Meter hohe Jungfrau und dem Abbruch der Tour hätte der Tod von fünf Rekruten und einem Wachtmeister mit grösster Wahrscheinlichkeit vermieden werden können, schreibt der militärische Ankläger, Auditor Maurus Eckert.

Die am Unfalltag herrschende «erhebliche» Lawinengefahr sei für die Bergführer angesichts des Neuschnees durchaus erkennbar gewesen, hält die Anklage fest. Auch ein am Vortag im Aufstieg zum Mönch ausgelöstes Schneebrett hätte sie warnen sollen.

Die Angeklagten schätzten die Lage aber als «nicht heikel» ein, wie es in der Anklageschrift heisst. Jetzt sind die beiden Bergführer zusätzlich zur mehrfachen fahrlässigen Tötung auch der fahrlässigen Nichtbeachtung von Dienstvorschriften angeklagt. Der Urteilsspruch im fünftägigen Prozess wird am kommenden Freitag erwartet. Die Angeklagten müssen mit mehrjährigen Freiheitsstrafen rechnen.

«Die Angeklagten werden weinen»

Die Familien der sechs tödlich verunglückten Soldaten können am Prozess in Chur nicht als Zivilkläger auftreten. Das Militärgesetz sieht vor, dass bei einem Unfall während dem Wehrdienst der Staat die Verantwortung trägt.

Hingegen hätten die Familien Einsicht in die Dossiers erhalten und seien über die Ermittlungen des Untersuchungsrichters informiert worden, sagte Silvia Schenker, Sprecherin der Militärjustiz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Für den Vater eines der verunglückten Soldaten, Eric Buchs, ist es trotzdem frustrierend, nicht am Prozess teilnehmen zu können. «Der Prozess ist lächerlich», sagte er in einem Interview mit «Le Matin». «Die beiden Angeklagten werden weinen und sagen, dass sie zu Unrecht angefeindet worden seien, dass sie nicht mehr schlafen können... Die Richter werden die Familien nicht befragen.»

fkl (Quelle: sda)

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